Der Senat hat ein universitätsweites Stipendienprogramm beschlossen, das bereits zum Sommersemester 2007 in Kraft trat. Ziel dieses Programms ist es, Stipendiaten eines anerkannten Begabtenförderungswerkes (im WS 08/09 4,9 % der Studierenden) durch die Befreiung von den Studienbeiträgen finanziell zu unterstützen. Diese “Zweitstipendien” in Höhe von 80,83 Euro pro Monat werden von den Studienbeitragszahlern (64,1 % der Studierenden) der Universität finanziert. Indem für die breite Masse finanzielle Hindernisse für Aufnahme und Durchführung eines Studiums aufgebaut werden, sollen so Anreize für Spitzenleistungen (Art. 71 Abs. 5 Satz 3 BayHschG) geschaffen werden.
“Wer hat dem wird gegeben”
Das Passauer Stipendienprogramm ist ähnlich umstritten wie sein nationales Pendant:
Da es an die Förderung durch ein anerkanntes Begabtenförderungswerk anknüpft, ist das Passauer Programm der gleichen Kritik ausgesetzt, wie sie gegen die gängige Praxis der Stipendienvergabe jener Förderungswerke immer wieder vorgebracht wird. Nach einer Studie des Hochschul-Informations-Systems aus dem Jahr 2008 ist der Anteil der begüterten Akademikerkinder im Vergleich zu deren Anteil unter allen Studierenden besonders hoch, bei Kindern aus der “Unterschicht” ist er besonders niedrig. Weiterlesen ‘Das Passauer Stipendienprogramm’ »


