Nicht vergessen: BAföG-Weiterförderungsantrag stellen
Für alle, die Ausbildungsförderung – besser bekannt als BAföG – beziehen und Zahlungsunterbrechungen bei der monatlichen Auszahlung auf jeden Fall vermeiden wollen: Bitte daran denken, rechtzeitig bis zum bis 31. Januar 2010 den Weiterförderungsantrag zu stellen!
Voraussetzung für die Zahlung unter Vorbehalt ist die vollständige Vorlage der Antragsunterlagen. Verspätet abgegebene und unvollständige Anträge führen leider regelmäßig zu mehrmonatigen Zahlungsunterbrechungen.
Den Weiterförderungsantrag (Formblatt 1) kann man auch online stellen: https://www.bafoeg-bayern.de
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Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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