Studienkosten von der Steuer absetzen
Bereits heute können die Kosten eines Studiums als Sonderausgaben oder als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So können beispielsweise die Ausgaben für ein Zweitstudium aus beruflichen Gründen als Werbungskosten abgesetz werden. Auch wenn die Studierenden vorher eine Berufsausbildung absolviert haben, dürfen Sie Kosten für das Studium geltend machen. In allen anderen Fällen dürfen die Kosten bislang jedoch nur als Sonderausgaben veranschlagt werden. Dies hat für die meisten Studierenden allerdings einen großen Nachteil: Pro Jahren dürfen maximal 4.000 Euro geltend gemacht werden und das auch nur in dem Jahr, in dem die Ausgaben anfallen. Da Studierende jedoch oft über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, verpufft diese Möglichkeit meist wirkungslos. Bei Werbungskosten sieht es dagen anders aus: Diese können angesammelt und in Zukunft von der Steuer abgesetzt werden. D.h. die Studierenden würden davon profitieren, wenn sie zu arbeiten beginnen und Einkommensteuer zahlen müssen.
Ansprüche sichern
Derzeit sind zwei Verfahren anhängig, die Ausgaben für ein Studium generell als Werbungskosten absetzen zu können. Studierende können sich eventuelle Ansprüche sichern, indem sie ihre Studienkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Dies wird das Finanzamt zwar nicht akzeptieren, aber gegen den Bescheid kann man Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen – ein Verweis auf die anhängigen Klagen genügt (Az. 11 K 4489/09 F). Selbst wenn man keine Steuererklärung abgeben muss, kann man von einem möglichen Richterspruch noch profitieren: Auch nach vier Jahren können die Ausgaben noch als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn in der Zwischenzeit ein entsprechendes urteil gesprochen wird. Es gilt allerdings eine wichtige Voraussetzung zu beachten: Die Ausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn Belege dafür vorlegen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2010)
Kategorie(n): Studium
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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