Rechtzeitig BAföG-Weiterförderungsantrag stellen
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag auf BAföG, um unnötige Zahlungsunterbrechungen bei der monatlichen Auszahlung zu vermeiden. Der Antrag sollte zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Das BAföG wird dann nach dem letzten Bewilligungsbescheid (unter Vorbehalt der Rückforderung) solange weiterbezahlt werden, bis der Bescheid zum neuen Antrag erlassen wird.
Fristen für die Weiterförderung
- Zum Sommersemester: 31. Januar
Generell gilt, dass Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen sollten. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet, in dem Sie die Ausbildung tatsächlich aufnehmen, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Entscheidend ist der Eingangspoststempel.
Stichwörter: BAföGKategorie(n): Studium, Unkategorisiert
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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