Studiengebühren von der Steuer absetzen
Die Kosten für ein Studium können leicht fünfstellige Summen erreichen durch Semestergebühren, Ausgaben für Fachliteratur oder Studienreisen etc. Diese Kosten können beim Berufseinstieg in Zukunft von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Kosten für eine Ausbildung oder ein Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten gelten können und damit das zu versteuernde Einkommen mindern.
Zu diesem Zweck sollten Studierende schon jetzt Belege für ihre Ausgaben sammeln und regelmäßig eine Steuererklärung abgeben, in der sie diese als Verlustvortrag eintragen.
Presseberichte zum Thema:
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 17.08.2011
Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19.08.2011 (generelle Thematik)
Artikel der Rheinischen Post vom 17.08.2011 (wie können die Kosten konkret geltend gemacht werden?)
Artikel der Bogener Zeitung vom 03.09.2011 (verfasst von einem Mitarbeiter des Lehrstuhls für Taxation und einer ehemalige Mitarbeiterin des Lehrstuhls Steuerplanung, beide Universität Passau)
Kategorie(n): Nach dem Studium, Studium, Unkategorisiert
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