Neuregelung der Zufahrtsberechtigung zur Tiefgarage Innstraße 27/29
Zum Wintersemester 2011/2012 wird sich während der Vorlesungszeit das Problem der Überbelegung in der Tiefgarage Innstraße 27/29 voraussichtlich verschärfen. Aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen geht die Universität Passau davon aus, dass es – wie schon im letzten Semester – zu größeren Verkehrsbehinderungen in der Innstraße kommen kann. Die Universität versucht, die Verkehrssituation sowie die damit verbundenen Sicherheitsprobleme durch eine geänderte Zufahrtsregelung zur Tiefgarage zu beheben.
Die neue Regelung sieht deshalb vor, dass während der Vorlesungszeit nur noch Studierende Zufahrt zur Tiefgarage erhalten, die außerhalb von Passau wohnen bzw. unter die Härtefallregelung fallen. Für die Zufahrtsberechtigung ist es wie bisher erforderlich, die Mensakarte frei schalten zu lassen.
Von Montag 06:30 Uhr bis Freitag 12:00 Uhr wird die Tiefgarage nicht mehr zur allgemeinen Nutzung freigegeben, es gilt die Semesterwohnsitzregelung. Danach sind grundsätzlich alle Studierenden, deren Semesterwohnsitz außerhalb Passaus und nicht mehr als 90 km von der Grenze des Stadtgebiets entfernt liegt, parkberechtigt sowie ebenfalls alle Studierenden, die unter die Härtefallregelung fallen. In der Zeit von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 06:30 Uhr kann die Tiefgarage allgemein genutzt werden. Nachts, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek, ist die Nutzung der Tiefgarage auch weiterhin nicht zulässig.
Um Ihre Mensakarte frei schalten zu lassen oder bei Fragen zur neuen Regelung wenden Sie sich bitte an Frau Schöffmann oder Frau Steindl, Referat Liegenschaften, Tel. 0851/509-1231, Zi. Nr. 009 Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude). Ausführliche Informationen zur Parkberechtigung sowie zur Benutzungsordnung:
Benutzungsordnung für Studierende der Universität Passau für die Tiefgarage Innstraße 27/29 (gültig ab Wintersemester 2011/2012)
Kategorie(n): Tiefgarage, Unkategorisiert
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
2 Kommentare
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass diese Radikalregelung irgendetwas an dem Problem mit der Überbelegung ändern wird. Viel sinnvoller wäre es Nachtparken und Parken ohne gültigen Parkausweis mit z.B. einer Parkkralle zu ahnden sowie Teile der Tiefgarage nicht als Baustellenlager zu missbrauchen.
Ab einer bestimmten Uhrzeit besteht für jeden erkennbar kein Problem mit der Überbelegung in der Tiefgarage. Warum also die Zufahrtskontrolle nicht auf beispielsweise 15 Uhr ausdehnen, statt allen, die nicht unter die Semesterwohnsitzregelung fallen und gegen Abend noch etwas in der Uni erledigen oder das Sportzentrum nutzen wollen, die Nutzung generell zu verwehren?
Ein weiteres Problem ist aber auch, dass viele Studenten den Wohnsitz der Eltern im Landkreis angeben und doch in der Stadtwohnen und täglich mit dem Auto zur Uni Fahren. Denke das, dass ca. 10% der Parkenden ausmacht!