Wie viel Studium zahlt die Steuer?
Im August hatte der Bundesfinanzhof festgelegt: Die Kosten für die Erstausbildung, also auch ein Studium, sollten im Nachhinein steuerlich absetzbar sein. Nun hat sich die Bundesregierung über den Umweg einer Richtlinie dagegen entschieden: Die Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind weiterhin keine Werbungskosten.
In der SZ vom 27.10.2011: „Steuergeschenk für Studenten fällt aus“.
Kategorie(n): Nach dem Studium, Recruiting und Karriere, Unkategorisiert
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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