Bayerisches Studienbeitragsdarlehen: Änderungen der Darlehensbedingungen

Veröffentlicht von am 4.10.2012, 12:23 | Kommentar

Zum Wintersemester 2012/2013 ändert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Darlehensbedingungen zur Aufnahme des Bayerisches Studienbeitragsdarlehen.

Insgesamt umfassen die Änderungen drei Punkte. Eine Anhebung der Einkommensgrenze, bis zu der die Rückzahlungsverpflichtung kostenfrei gestundet werden kann (auf 500 Euro für Alleinstehende und 535 Euro für alleinverdienende Verheirateten sowie 485 Euro für jedes Kind eines Darlehensnehmers). Die Minderung des bisherigen Abführungssatzes der Studienbeitragseinnahmen von 2 v.H. auf 1,5 v.H.. Und die Festlegung einer Zinsobergrenze von 5 % für die Dauer von 15 Jahren für alle neuen Darlehen, die ab dem Sommersemester 2013 abgeschlossen werden.

Wie  in einem Schreiben an die Universitäten informiert wurde, sollen die Änderungen der Darlehensbedingungen dazu dienen, das Bayerische Studienbeitragsdarlehen für Studierende „noch attraktiver auszugestalten“.

Das Studienbeitragsdarlehen unterstützt Studierenden an Bayrischen Hochschulen bei der Finanzierung Ihrer Studienbeiträge mit bis zu 500 Euro je Semester. Bewerben können sich Interessenten, die sich im Erststudium oder in einem daran anschließenden Masterstudiengang befinden.

 Die Änderungen im genauen Wortlaut:

  •  Die Einkommensgrenze, bis zu der beim Bayerischen Studienbeitragsdarlehen die Rückzahlungsverpflichtung kostenfrei gestundet werden kann, wird um 500 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Alleinstehende erst ab einem Nettoeinkommen von 1.670 Euro (bisher 1.170 Euro) das Darlehen in Raten von mindestens 20 Euro monatlich in bis zu 25 Jahren zurückzahlen müssen. Bei alleinverdienenden Verheirateten und Darlehensnehmern mit Kindern erhöht sich diese Einkommensgrenze um 535 Euro für den nicht verdienenden Ehegatten und um 485 Euro für jedes Kind. Diese Änderung wird bereits zum Wintersemester 2012/2013 umgesetzt.
  • Der bisherige Abführungssatz in den Sicherungsfonds von derzeit 2 v. H. der Studienbeitragseinnahmen, die innerhalb der in der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung jeweils festgelegten Zeiträume erzielt werden, soll auf 1,5 v. H. vermindert werden. Die so eingesparten Beträge kommen allen Studierenden zugute. Eine Umsetzung zum Zahlungstermin 20. April 2013 ist angestrebt, bedarf aber noch der Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit ein gesondertes Schreiben.
  • Weiter soll zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren voraussichtlich ab dem Sommersemester 2013 für alle neuen Darlehensabschlüsse eine Zinsobergrenze von 5 % für die Dauer von 15 Jahren zugesichert werden statt bisher 7,75 %. Dabei handelt es sich um eine Verbesserung des bereits bestehenden Sicherungsmechanismus für den Fall eines unvorhersehbaren Anstiegs des allgemeinen Zinsniveaus. Diese Maßnahme muss im Detail noch mit der KfW und der LfA abgestimmt werden. Der aktuelle Darlehenszins beträgt 2,83 %. Er wird für jedes Semester in Abhängigkeit von der Entwicklung des Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt neu festgesetzt, wobei auf bestmögliche Zinskonditionen geachtet wird.

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