Öffentliche Ringvorlesung: Kreative Werke, Ersatzteile und Waffen „Marke Eigenbau“?

Veröffentlicht von am 4.11.2014, 08:00 | Kommentar

Am Dienstag, den 18. November 2014 referiert Dr. Tobias Wuttke von der Kanzlei Meissner Bolte & Partner (München) zum Thema „Kreative Werke, Ersatzteile und Waffen „Marke Eigenbau“?“. Der Vortrag findet ab 18:00 Uhr s.t. im Raum 17 des IT-Zentrums der Universität Passau (Innstr. 43) statt. Interessenten werden gebeten bis zum Mittwoch der Vorwoche eine kurze Teilnahmemitteilung an isl.office@fim.uni-passau.de zu senden.

Zum Vortrag

ISL_Lectures_WiSe201415Von Kunstwerken über individuelles Make-up bis zur Schusswaffe aus Plastikteilen. War der 3-D-Drucker vor einigen Jahren noch als kostengünstige Alternative für den Bau von Prototypen in der Wirtschaft gedacht, findet die Technik mittlerweile immer mehr Anklang bei Privatpersonen. Bausätze für die Maschinen, die aus Kunststoffen oder Keramiken dreidimensionale Objekte erstellen können, gibt es im Internet für mittlerweile nicht einmal 2.300 Euro zu kaufen. Einmal aufgebaut sind dem Hobbybastler bei der Erstellung von Objekten kaum noch Grenzen gesetzt. Nur darf man tatsächlich alles drucken was machbar ist? Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Grenzen gilt es beim Einsatz von 3D-Druckern zu beachten?

Zur Vortragsreihe ISL Lecture Series

Die Veranstaltung ist Teil der ISL Lecture Series im Wintersemester 2014/15. Die erstmals im Sommersemester 2014 gestartete Vortragsreihe beschäftigt sich mit Fragen und Aspekten der Informationstechnologie. Im Fokus stehen interdisziplinäre Themenstellungen an der Schnittstelle zwischen Informationstechnologie und Rechtswissenschaft. Nach dem großen Erfolg der ersten ISL Lecture Series konnte das Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht (ISL) der Universität Passau in diesem Semester erneut drei hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Praxis dafür gewinnen, ihre Erfahrungen zur  IT-Sicherheit und zum Sicherheitsrecht mit den Studierenden zu teilen und über aktuelle Brennpunkte zu diskutieren.

HINWEIS

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Studierende der Rechtswissenschaften können sich -in einigen Fällen- nach § 15 FAO gegen eine Gebühr von 20,00 Euro eine Teilnahmebescheinigung für die juristischen Veranstaltungen ausstellen lassen. Die Prüfung obliegt den Rechtsanwaltskammern

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