Zufahrt zur Studenten-Tiefgarage Innstr. 27/29
Zur Öffnung der Tiefgaragenschranke können Sie Ihren neuen Studierendenausweis voraussichtlich ab 4. April 2015 für die Zufahrt zur Studenten-Tiefgarage nutzen – so wie bisher die alte Mensakarte. Bestehende Freischaltungen werden automatisch auf Ihren neuen Studierendenausweis umgestellt, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Möchten Sie die Tiefgarage erstmalig nutzen, können Sie ein Neuantrag zur Tiefgaragennutzung bei der Hausverwaltung stellen.
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Kategorie(n): Fachschaften, Unkategorisiert
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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