Aufklärung des ZKK-Mythos um die „schwarze Liste“

Veröffentlicht von am 10.03.2021, 18:15 | Kommentar

„Wenn ich bei einem ZKK-Seminar unentschuldigt fehle, komme ich auf die ‚schwarze Liste‘.“  

Stimmt! Grundsätzlich können Sie sich bis zu einer Woche vor Beginn selber in Stud.IP von der Veranstaltung austragen. Danach ist die Anmeldung aus organisatorischen Gründen verbindlich. Kurzfristige Abmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. im Krankheitsfall gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Wichtig: Damit wir ein ärztliches Attest akzeptieren können, ist vorher eine schriftliche Abmeldung notwendig. Diese ist unter Angabe der Gründe nicht an Dozierende, sondern direkt an das ZKK per E-Mail an zkk@uni-passau.de zu richten.

Diese relativ „strengen“ Regelungen sind zum einen für die Planungssicherheit unserer Dozierenden und zum anderen aufgrund des großen Andrangs bei unseren Seminaren notwendig: Durch rechtzeitiges Abmelden haben Studierende mit Wartelistenplatz die Chance, doch noch am Webinar teilzunehmen. Alternativ können wir die freigewordenen Plätze auf der Website des ZKK ausschreiben. So sorgen wir für eine gerechte Verteilung der Plätze und die Teilnahmekapazitäten können voll ausgeschöpft werden.

Wenn Sie sich also nicht rechtzeitig abmelden oder unentschuldigt nicht am Seminar teilnehmen, werden Sie im Folgesemester bei der Vergabe der Kursplätze nachrangig berücksichtigt. Das heißt, dass Sie im nächsten Semester nur dann beim Losverfahren teilnehmen können, wenn sich nicht ausreichend andere Studierende für das Seminar oder für den IT-Kurs angemeldet haben. In der Regel ist diese Benachteiligung nach einem Semester aufgehoben.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Webseite.

Kategorie(n): , ,

Dieser Artikel wurde verfasst von Zentrum für Karriere und Kompetenzen.

Kommentar