Uni live – Campus trifft Stadt: Das Bundesverfassungsgericht als „Bürgergericht“
Der „Gang nach Karlsruhe“ in die „Residenz des Rechts“ ist für die deutsche Bevölkerung ein geflügeltes Wort. Anhand der Verfassungsbeschwerde können Bürgerinnen und Bürger Anordnungen des Staates von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts dahingehend überprüfen lassen, ob sie auf verfassungsmäßigen Gesetzen beruhen und ob die Grundrechte bei deren Anwendung gewahrt worden sind.
Aber wie genau sehen die Interaktionen zwischen Gericht und Öffentlichkeit aus?
In seinem Vortrag im Rahmen von Uni live – Campus trifft Stadt am 21. Februar 2024 wird sich Herr Johannes Forck, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien dem Thema von zwei Seiten nähern. Einerseits werden Fragen der Öffentlichkeitsarbeit beantwortet: Wie präsentiert sich das Gericht als Institution, wie werden die Richterinnen und Richter als Personen sichtbar und wie werden die Urteile kommuniziert? Andererseits geht es um Antrags- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger: Welche Zugänge gibt es zum Gericht, welche Anforderungen müssen die Beschwerdeführenden erfüllen und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen während und nach der richterlichen Entscheidungsfindung?
Hinweis: Es wird kein Rechtsrat erteilt.
Die Veranstaltung findet wie gewohnt im an der Fußgängerzone gelegenen Seminarraum in der Großen Klingergasse 2a statt. Um Anmeldung wird gebeten.
Stichwörter: Bundesverfassungsgericht, Recht, VerfassungsbeschwerdeKategorie(n): Wissenschaft trifft Praxis, Wissenstransfer
Dieser Artikel wurde verfasst von Dr. Gisela Granitzer.
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