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GENDERN? JA, UNBEDINGT! Die Perspektive einer Verfassungsrechtlerin – Vortrag am 4. Juni 2025 in der ISA008

Juni 4 @ 16:00 - 18:00

Um die Frage geschlechtergerechter Sprache ist ein Kulturkampf entbrannt, der inzwischen sogar zu amtlichen Sprachverboten in mehreren Bundesländern geführt hat. Dabei wird oft ums Prinzip gestritten, wobei meist unklar bleibt, welchen Prinzipien der Kampf „gegen Wokeness“ oder „für sprachliche Ästhetik“ dient. Wenig im Blick sind dagegen die Grund- und Menschenrechte der betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte, der Studierenden und Bürger*innen. Alle Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf, nicht wegen des Geschlechts diskriminiert zu werden.

Frauen haben ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, weil sie vielleicht Mütter werden können oder wollen (oder nicht wollen). Intergeschlechtliche Menschen haben ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, weil sie nicht in duale Geschlechtervorstellungen passen, die von der naturwissenschaftlichen Forschung längst verabschiedet sind. Trans* Personen haben ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, weil sie nicht in ein Geschlecht eingeordnet bleiben wollen, das ihnen bei Geburt fälschlich zugewiesen wurde. Homosexuelle Personen haben ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, weil sie eine Person des gleichen Geschlechts lieben. Und kleine Cis-Jungs haben ein Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, weil ihr Lieblings-T-Shirt rosa ist und sie es gern auch in der Schule anziehen würden.

Hochschulen, Schulen und Verwaltung dürfen nicht diskriminieren. Die aktuellen Sprachverbote in Bayern und anderswo hindern Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeitende daran, einen respektvollen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt zu finden. Sie schüchtern ein und beschneiden einen kreativen Umgang mit sprachlichen Möglichkeiten. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive sprechen die besseren Argumente eindeutig gegen Sprachverbote. Zudem ist inzwischen gut erforscht, dass Antifeminismus und Anti-Gender einen Kernbereich rechtspopulistischer Bewegungen und ihre Brücke zur demokratischen Mitte bilden.

Deshalb: Gendern? Ja, unbedingt! Wir wollen ins Gespräch darüber kommen, wie sich in der Sprache und anderswo gemeinsam politische Praxen für mehr Geschlechtergerechtigkeit entwickeln und durchhalten lassen.

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Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien sowie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Im Dezember 2021 erschien ihr Rechtsgutachten „Geschlechtergerechte Amtssprache“ (https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/oe/asj/gutachten-genderstar-amtssprache_lembke_dezember2021.pdf).

Details

Datum:
Juni 4
Zeit:
16:00 - 18:00

Veranstalter

Frauenbeauftragte der Universität Passau
E-Mail
frauenbeauftragte@uni-passau.de
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

ISA008
Innstraße 23
Passau, 94032 Germany