Uni live – Campus trifft Stadt: Das Bundesverfassungsgericht als „Bürgergericht“
Der „Gang nach Karlsruhe“ in die „Residenz des Rechts“ ist für die deutsche Bevölkerung ein geflügeltes Wort. Anhand der Verfassungsbeschwerde können Bürgerinnen und Bürger Anordnungen des Staates von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts dahingehend überprüfen lassen, ob sie auf verfassungsmäßigen Gesetzen beruhen und ob die Grundrechte bei deren Anwendung gewahrt worden …
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