Befreiungsantrag von den Studienbeiträgen frühzeitig stellen!

Veröffentlicht von am 9.06.2010, 10:50 | Kommentar

Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren möglichst frühzeitig zu stellen! Wenn Sie Ihren Antrag auf Befreiung bis Anfang Juli stellen, brauchen Sie zur Rückmeldung nur den Studentenwerksbeitrag von 42 € pro Semester zu zahlen. Geht Ihr Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt ein – Antragsannahmeschluß ist der 31.10.2010 -, müssen Sie, um sich zurückmelden zu können, zunächst den vollständigen Gesamtbeitrag zahlen. Bei Anerkennung Ihres Befreiungsantrags werden Ihnen die Studienbeiträge später zurückerstattet.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.

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