Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit

Veröffentlicht von am 27.07.2011, 15:09 | Kommentar
Prof. Dr. Ulrike Müßig

Prof. Dr. Ulrike Müßig

Zum letzten Mal findet in diesem Semester am Donnerstag, den 28. Juli, ein Vortrag aus der Reihe „Wissenschaft ist ein Beruf für Frauen- Ein Beispiel: Rechtshistorikerin“ statt. Die Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Ulrike Müßig, spricht über „Summum ius, summa inuria“. Die Veranstaltung findet von 18:15 bis 19:45 Uhr im HS 14 (Juridicum) statt.

Zur Korrekturbedürftigkeit des „strengen“ Rechts in deutschen und englischen Rechtsquellen

Die Rechtsphilosophie unterscheidet zwischen Recht und Gerechtigkeit. Das Recht spiegelt unter verschiedenen historischen Bedingungen als ein System staatlicher Normen auch ganz verschiedene verfassungspolitische, soziale und kulturelle Verhältnisse wider und kann daher unterschiedlichste Regelungen enthalten. Gerechtigkeit ist dabei eine Frage politischer Entscheidungen, die im Diskurs über Rechtsethik und soziale Verantwortung zu treffen sind. Misslingt dieser Diskurs oder wird er von vorneherein durch eine autoritäre Staatsgewalt ausgeschlossen, so ist der Rechtscharakter der vom Staat erlassenen Normen dennoch nicht zu bezweifeln. Recht ist inhaltlich neutral und bestimmt sich allein als Willensakt des Gesetzgebers, gegebenenfalls innerhalb verbindlicher verfassungsrechtlicher Grenzen. Nicht zufällig genießt in unserer Gegenwart die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens, die das Recht als Norm nach deren Logik analysiert, hohes Ansehen.
Dieses rechtspositivistische Credo, das aus methodischen Gründen die Grundlage der modernen Jurisprudenz ebenso wie der rechtshistorischen Forschung bilden muss, stellen Erfahrungen ungerechten Rechts in Frage – die es bei striktem Beharren auf dieser Position gar nicht geben dürfte. Doch nicht zuletzt die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts fordern die Frage nach den Grenzen des Rechts heraus, die sich auch für andere Epochen stellt. Der Vortrag summum ius, summa iniuria zeigt anhand historischer Quellen des deutschen und des englischen Rechts verschiedene Mechanismen des Billigkeitsrechts, die sich aus der Unterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit heraus entwickelt haben.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.

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