Einführung einer Hochschulsportgebühr im WS 2011/12

Veröffentlicht von am 8.08.2011, 14:05 | Kommentar

Nach mehrfacher Aufforderung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof führt nunmehr auch die Universität Passau zum Wintersemester 2011/2012 eine Gebühr für die Teilnahme am Hochschulsport sowie die Nutzung der Anlagen ein.

Zweck
Mit der Gebühr, die von allen Nutzern der Sportangebote des Sportzentrums erhoben wird, werden die Geräteausstattung und das Sportangebot einschließlich der erforderlichen Übungsleiter und -leiterinnen mitfinanziert.

Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt wie bisher online über das Buchungssystem des Sportzentrums. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch für entgeltfreie Kurse anmelden müssen, um das Sportangebot nutzen zu können. Neu ist, dass Sie bei der Anmeldung auch Ihre RZ-Kennung angeben müssen. Über ein zusätzliches Web-Formular müssen Sie zudem einmalig Ihre Mensakarte registrieren lassen, über die in Zukunft der Zutritt zu den Trainingsbereichen geregelt wird.

Weitere Informationen zum Anmeldevorgang stellen wir demnächst in der Rubrik „Hochschulsport“ auf den Seiten des Sportzentrums für Sie bereit.

Zutritt
Erst wenn Ihre Mensakarte registriert und frei geschaltet worden sowie Ihre Anmeldung zum Sportangebot erfolgt ist, erhalten Sie Zutritt zu den Trainingsbereichen. Nach der Registrierung der Mensakarte wird es anfangs maximal 24 Stunden bis zur Freischaltung der Karte dauern, an einer Verkürzung dieses Zeitfensters wird bereits gearbeitet. 

Höhe des Entgelts
Der zu entrichtende Betrag beträgt für die Zeit vom 17. Oktober 2011 bis zum 12. April 2012 für Studierende 10 Euro und für Mitarbeiter 12 Euro. In der vorlesungsfreien Zeit sind keine Gebühren zu leisten. Der Betrag wird einmalig per Lastschrift eingezogen. Die Kursgebühren der bislang kostenpflichtigen Angebote bleiben erhalten.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.

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