Achtung ausländische Studierende: Wichtige Neuerung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Veröffentlicht von am 6.09.2011, 09:05 | Kommentar

Seit dem 1. September 2011 ist wegen der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ein neues Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Kraft getreten. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nach wie vor im Ausländeramt der Stadt Passau, ausgestellt wird sie jedoch von der Bundesdruckerei in Berlin. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen!

Wichtig für internationale Studierende an der Uni Passau: Wer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern muss, sollte in Zukunft spätestens zwei Monate vor Ablauf der alten eine neue beantragen!

Das Akademische Auslandsamt informiert Sie unter „Aktuelles“ regelmäßig zu wichtigen Neuerungen.

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