Hochschulpolitik 2.0: Aufzeichnung von Veranstaltungen

Veröffentlicht von am 13.05.2013, 07:15 | 2 Kommentare

Video-AufzeichnungIn der ersten Ausgabe der Reihe Hochschulpolitik 2.0 widmen wir uns dem Thema Aufzeichnen von Veranstaltungen. Dies findet seit einigen Jahren bereits in verschiedensten Formen statt und wird durchaus positiv von den Studierenden aufgenommen. Einige Teile des Lehrpersonals hingegen sehen die Aufzeichnungen eher skeptisch. Sie befürchten geringere Beteiligung und sinkende Anwesenheit der Studierenden im Hörsaal. Nicht zuletzt aus dieser Kontroverse heraus wurde das Thema bereits mehrfach im Studierendenparlament diskutiert.

Veranstaltungsaufzeichnungen werden an der Uni Passau durch das InteLeC-Zentrum durchgeführt. Im Grunde genommen müssen Dozierende nur mit dem Wunsch der Aufzeichnung ihrer Veranstaltung an das InteLeC-Zentrum herantreten. In einzelnen Fällen geschieht dies auch andersherum. Die Videoaufzeichnungen findet man anschließend im ILIAS-System, dass das Stud.IP durch erweiterte Funktionalität ergänzt. Zusätzlich wurde das Video-Portal der Uni Passau aufgebaut auf dem sich primär Vorträge von Symposien, Berichterstattungen der lokalen Presse und Material von Hochschulgruppen finden.

Neben den Videoaufzeichnungen in bewegtem Bild und Ton gibt es alternativ auch die Möglichkeit, Folien und Ton des Dozierenden aufzunehmen. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Aufzeichnung ist hierzu kein zusätzliches Personal nötig da keine Kamera benötigt wird. Darüber hinaus gibt es neben den Angeboten des InteLeC-Zentrums auch Vereinbarungen zwischen Dozierenden und Studierenden. So werden teilweise Audioaufnahmen von Übungen oder Seminaren gemacht die anschließend für verhinderte Studierende und/oder zur Prüfungsvorbereitung im Stud.IP hochgeladen werden.

Der Knackpunkt bei Veranstaltungsaufzeichnungen sind die Personlichkeitsrechte der mit Bild  und Ton aufgenommenen Personen. Ohne Zustimmung dieser Personen ist eine Veröffentlichung – egal ob im zugangsbeschränkten eLearning-System oder einer öffentlichen Mediathek – untersagt. Diese Rechte greifen auch bei privaten Aufnahmen von Studierenden; sogar wenn parallel eine angemeldete Aufzeichnung durch beispielsweise das InteLeC-Zentrum stattfindet. Daher sollte selbst beim „Abfotografieren“ der Tafel immer zuvor das Einverständnis des Dozierenden eingeholt werden.

Wie angekündigt wurden alle politischen Hochschulgruppen zum Thema Aufzeichnungen von Veranstaltungen befragt:

Fragestellung

Was haltet ihr von Vorlesungsaufzeichnungen (Audio/Folien/Video)? Welche Wünsche/Ideen habt ihr diesbezüglich?

Antworten*

Die Linke.SDS

Wir, der SDS Passau, halten Vorlesungsaufzeichnungen für unerlässlich. Für den Lernprozess ist es oft sinnvoller sich zuhause ein Vorlesungsvideo anzusehen, als die überfüllte Vorlesung zu besuchen, bei der die Studierenden stehen müssen und kaum etwas hören können. Bei der Klausurvorbereitung sind Vorlesungsaufzeichnungen nützlich, da man sich Themenbereiche, die man vergessen oder nicht verstanden hat, noch einmal anhören kann. Folien sind ebenfalls praktisch, doch sie können kein vollständiges und klar ausformulierte Skript ersetzen. Wir fordern, dass in Zukunft für alle Vorlesungen Video- oder Audioaufzeichnungen sowie ein Skript zur Verfügung stehen, damit das Studium selbstbestimmter wird. Trotz aller technischen Hilfsmittel, sollte die Universität allerdings auf die wachsende Studierendenzahl mit neuen Universitätsräumen antworten.

Piraten HSG

Im Stud.IP einen vollständigen Foliensatz in barrierearmen Formaten vorzufinden, sollte bei einer zeitgemäßen Lehrveranstaltung selbstverständlich sein. Darüber hinaus würden wir Tonaufnahmen, besser noch Videoaufzeichnungen, als wertvolle Hilfe für Studierende beim eigenverantwortlichen Lernen begrüßen. Rücksichtnahme auf den Datenschutz von Dozierenden ist hierbei berechtigt, hohe bürokratische Hürden sind es nicht. Die Universität sollte es im Gegenteil so leicht wie möglich machen, Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und kulturellen Angeboten zu erstellen und auf Wunsch auch frei lizenziert der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wo offizielle Angebote fehlen, erwarten wir eine Duldung von Selbsthilfe – etwa durch das Fotografieren von Tafelanschriften.

LHG

Die LHG setzt sich für ausgewählte Aufzeichnungen im Sinne eines verbesserten E-Learning Angebots ein. Lernen sollte überall und v.a. ein Leben lang stattfinden; gerade deshalb befürworten wir das Streamen von Vorlesungen. So könnten etwa Studierende Veranstaltungen nochmals, etwa zur Wissensauffrischung und Klausurvorbereitung, ansehen bzw. anhören oder fachfremde Studenten interessante Vorlesungen verfolgen. Studierende, die Credit-Points von zwei, parallel stattfindenden Veranstaltungen benötigen, könnten ihr Studium ohne Verzögerungen abschließen. Unser Anliegen ist besonders das barrierefreie Lernen z.B. für Menschen mit Beeinträchtigungen ihres Hörvermögens. Diese könnten am Lernort ihrer Wahl für die akustischen Grundvoraussetzungen für den optimalen Lernprozess sorgen.

Juso HSG

Wir wollen den Ausbau von Veranstaltungsaufzeichnungen im Internet forcieren, da diese besonders Studierenden, die neben ihren Studium arbeiten müssen oder ein Kind versorgen zu Gute kommen. Gerade für Veranstaltungen die abends stattfinden, müssen alle prüfungsrelevanten Unterlagen im Internet verfügbar gemacht werden. Dazu haben wir im letzten Semester einen Antrag im Studierendenparlament eingebracht, welcher durch die Universitätsverwaltung umgesetzt werden soll. Außerdem werden wir uns für mehr Schulungen des Lehrpersonals zur optimalen Nutzung von E-Learning einsetzten. Bei Videoaufzeichnungen von Vorlesungen ist allerdings zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild der Dozierenden nicht verletzt werden darf. Zudem sollen die Materialien im Internet nur ein zusätzliches Angebot darstellen. Unsere Universität muss weiterhin ein Miteinander von Studierenden und Dozierenden gewährleisten.

Grüne HSG

Das Aufzeichnen und nachträgliche online stellen von Vorlesungen ist mit einigen Einschränkungen grundsätzlich begrüßenswert. Im Falle von sich überschneidenden Veranstaltungen sowie zur besseren Nacharbeitung sehen wir hier definitiv Vorteile. Bereits nur die Audiospur der Vorlesung kann hierbei hilfreich sein. Entscheidend ist jedoch, dass diese Vorlesungsaufzeichnungen nur als zusätzliches Angebot zu sehen sind. Es muss weiterhin eine optimale zeitliche Planung ohne Überschneidungen bei Vorlesungsterminen angestrebt werden. Auch darf eine ergänzend wirkende Vorlesungsaufzeichnung niemals eine normale Vorlesung ersetzen, da nur in der direkten Interaktion zwischen Studierenden und Dozierenden universitäres Lernen und Lehren auf hohen qualitativen Niveau möglich ist.

RCDS

Der RCDS Passau e.V. findet die Aufzeichnung von Vorlesungen grundsätzlich gut. Wir finden, die Universität Passau sollte hier an der Spitze des technischen Fortschritts stehen. Viele der weltweit renommierten Universitäten wie das MIT und Harvard streamen schon einen Großteil der Vorlesungen live ins Internet. Ebenso bestehen dort umfangreiche Mediatheken für die Studenten bereit. Gerade angesichts der oft überfüllten Hörsäle wäre dies eine wünschenswerte Entwicklung in Passau. Wenn schon eine Live-Übertragung an datenschutzrechtlichen Bedenken scheitern sollte, so spricht wohl wenig gegen eine universitätsinterne Mediathek, in welcher auch die Studenten, die in der Vorlesung direkt anwesend waren, noch einmal wichtige stellen nachschauen können

Im nächsten Artikel der Reihe Hochschulpolitik 2.0 beziehen die politischen Hochschulgruppen Stellung zu einem sehr verwandten Thema  – und zwar dem eLearning an der Uni Passau.

(*) Reihenfolge nach Eingang in meinem Postfach 😉

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2 Kommentare

  • Manuel Grabowski says:

    Danke für den Einstieg in diese spannende Idee, ich freue mich auf die kommenden Beiträge!

    Eine kleine Anmerkung zum Satz „Im Grunde genommen müssen Dozierende nur mit dem Wunsch der Aufzeichnung ihrer Veranstaltung an das InteLeC-Zentrum herantreten.“: Wir hatten kürzlich erst versucht, eine weitere Veranstaltung auf Wunsch einiger Studierender aufzeichnen zu lassen, derzeit sind die Kapazitäten diesbezüglich allerdings bereits so ausgelastet, dass das InteLeC-Team nur noch in akuten Fällen, also z.B. bei Überschneidungen, die den Regelstudienplan verhindern, tätig werden kann.
    Bei der Fragestellung muss also neben der persönlichkeitsrechtlichen Thematik und den Auswirkungen auf den Vorlesungsbetrieb auch bedacht werden, dass für ein breiteres Angebot an Aufzeichnungen auch die entsprechenden Mittel vorhanden sein müssen.

  • Christian Müller says:

    Danke auch meinerseits für diesen Beitrag über die Aufzeichnung von Veranstaltungen und die Darstellung der Sichtweisen der politischen Hochschulgruppen.

    Gerne nehmen wir am InteLeC-Zentrum jederzeit Verbesserungsvorschläge in Bezug auf unseren Service oder auch Aufzeichnungsanfragen entgegen.
    Wie jedoch schon richtig von Manuel Grabowski kommentiert können wir nur im Rahmen unserer vorhandenen Kapazitäten (sowohl personeller als auch infrastruktureller Art) agieren und hoffen, dass diese weiterhin – auf bei Wegfall der Studiengebühren – wie gewohnt aufrecht erhalten oder gar ausgebaut werden können.

    Ich freue mich schon sehr auf den nächsten Artikel zum Thema eLearning!

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