Nicht vergessen: BAföG-Weiterförderungsantrag bis 31. Juli stellen!
Wenn Sie Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag bis 31. Juli 2014 stellen, müssen Sie keine Zahlungsunterbrechungen in Kauf nehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks.
Weitere Informationen zur BAföG-Weiterförderung
Kategorie(n): Stipendien, Studium
Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.
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