Nicht vergessen: BAföG-Weiterförderungsantrag bis 31. Juli stellen!

Veröffentlicht von am 14.07.2014, 13:48 | Kommentar

Wenn Sie Ihren BAföG-Weiterförderungsantrag bis 31. Juli 2014 stellen, müssen Sie keine Zahlungsunterbrechungen in Kauf nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks.

Weitere Informationen zur BAföG-Weiterförderung

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Dieser Artikel wurde verfasst von Birgit Schwenger.

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