Förderung von Studienaufenthalten und Forschungspraktika in Bayern und Frankreich

Veröffentlicht von am 23.11.2016, 13:06 | Kommentar

Mit dem „Starter-Kit Bayern-France“ vergibt das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) Mobilitätsbeihilfen an Studierende.

Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn der studentischen Mobilitätsphase.

Der Zuschuss beträgt einmalig 500,–€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,–€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vor dem Beginn ihrer Auslandsphase stehen. Studierende, die sich bereits im Partnerland aufhalten, sind nicht antragsberechtigt.

Die Bewerbungsfrist für das folgende Wintersemester ist der 15.April 2017

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Auswahlkriterien finden Sie auf der Webseite des BFHZ.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Auslandsamt.

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