Universität Passau lehnt Rahmenvertrag der VG-Wort ab

Veröffentlicht von am 9.12.2016, 09:59 | Kommentar

Liebe Studierende,

die Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember beschlossen, dem zwischen Bund, Ländern und der VG Wort ausgehandelten neuen Rahmenvertrag, der vorsieht, dass ab 01.01.2017 bereitgestellte Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken nach § 52a UrhG einzeln erfasst, der VG Wort gemeldet und von der Universität bezahlt werden müssen, nicht beizutreten.

Ab 01.01.2017 kommen damit auf die Mitglieder der Universität Passau erhebliche Veränderungen zu. Da sich der neue Rahmenvertrag direkt auf Ihren Arbeitsalltag auswirken wird, möchte Sie die Präsidentin mit einem Rundschreiben zum Thema über die wichtigsten Änderungen informieren.

Ausführliche Informationen finden Sie

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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