Mobilitätszuschuss des BFHZ

Veröffentlicht von am 20.01.2017, 10:31 | Kommentar

Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) schreibt Förderungen für Studienaufenthalte und Forschungspraktika in Bayern und Frankreich aus.

Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,–€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,–€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vor dem Beginn ihrer Auslandsphase stehen. Studierende, die sich bereits im Partnerland aufhalten, sind nicht antragsberechtigt.

Weitere wichtige Informationen, sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des BFHZ.

Bewerbungsschluss für das folgende Wintersemester ist der 15. April.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Auslandsamt.

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