Informationstage zu psychischen Problemen bei Studierenden

Veröffentlicht von am 19.06.2017, 16:57 | Kommentar

Vom 19.06.2017 bis zum 22.06.2017 finden an der Universität Passau die Informationstage zu psychischen Problemen bei Studierenden statt.

Mit den Informationstagen möchte der AStA auf die Thematik der psychischen Erkrankungen während des Studiums aufmerksam machen und für eine Sensibilisierung in der Öffentlichkeit werben.

Im Rahmen des Veranstaltung können Interessierte am 19.06.2017 ganztägig im AStA-Büro einen Stresstest absolvieren. Die Testperson wird dabei von einem professionellen Team an Elektroden angeschlossen und durchlebt verschiedene Belastungsszenarien.  Der Test dauert ca. 15 Minuten.

Des Weiteren gehört zu dem Programm eine Vortragsreihe. Am 19.06.2017  um 18.00 Uhr im Hörsaal 4 spricht Prof. Dr. Eichhammer, der Leiter des Bezirkskrankenhaus Passau, über das Thema „Lernen bis zum Kopfzerbrechen? Studieren in Zeiten der Selbstoptimierung“. Anschließend findet ein Vortrag zum Thema „Depressionen und Burn-Out“ von Herrn Molthan, einem Psychiater, statt.

Am 20.06.2017 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal 3 können Interessierte die Vorträge „Essstörungen ein Leben zwischen Kontrolle und Kontrollverlust“ des Psychosomatikers Dr. Knipel und „Was die Angst mit dem Säbelzahntiger zu tun hat: Ängste und Panikattacken im Lichte von Prüfungssituationen“ von der Psychologin Frau Haussmann besuchen.

Die letzten drei Vorträge finden am 21.06.2017 ab 18.00 Uhr im Hörsaal 3 unter dem Motto „Prokrastination, Drogen und Nachteilsausgleich“ statt. Zu den Vortragsthemen gehören  „Prokrastination – was Du heute kannst besorgen, das verschiebe flink auf Morgen; eine Anleitung zum richtigen Prokrastinieren“ von dem Universitätspsychologen, Herrn Wolfgang Wibmer und „high sein! – frei sein? – gibt es einen ungefährlichen Umgang mit Drogen?“  von Dr. Motzek-Noe. Den Abend beschließt Frau Dr. Ulrike Bunge, Studienberaterin  der Universität  Passau, die erläutert, inwiefern  psychische Erkrankungen bei Prüfungen oder ähnlichem für einen Nachteilsausgleich geltend gemacht werden können.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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