Kleinststudiengänge an der Universität Passau: Auskunft der Universitätsleitung

Veröffentlicht von am 12.07.2017, 12:22 | Kommentar

In den vergangenen Tagen sind einige Fragen zur Situation von Kleinststudiengängen an der Universität Passau – insbesondere zur Fortführung der Masterstudiengänge Geschichte (insgesamt 24 Studierende im SoSe 2017), Russian and East Central European Studies (15), North and Latin American Studies (18) sowie Text- und Kultursemiotik (21) – an die Universität herangetragen worden. Nachstehend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Worum geht es?
Die Universitätsleitung hat angekündigt, sich im kommenden Wintersemester mit den genannten Kleinststudiengängen (jeweils weniger als 30 eingeschriebene Studierende insgesamt) zu befassen. Damit wird ein Prozess angestoßen, der mindestens ein Jahr dauern wird. Der Hintergrund: Bei den Masterstudiengängen Geschichte sowie Russian and East Central European Studies wurde die Reakkreditierung bereits 2015 ausgesetzt. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität brachten bisher keine Verbesserungen. Mit Sorge wird auch die quantitative Entwicklung der North and Latin American Studies sowie des Masters Text- und Kultursemiotik gesehen. Die Universitätsleitung ist verpflichtet, im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und einer verantwortungsvollen Qualitätssicherung zu prüfen, inwieweit diese Studiengänge noch fortgeführt werden können. Dies wird wie bisher in engem Austausch mit der betreffenden Fakultät geschehen.

Warum sind diese Zahlen so wichtig?
Weil sie mit darüber entscheiden, ob eine erneute Akkreditierung dieser Studiengänge sinnvoll ist. Für die Universität steht hinter jedem Studiengang und jedem Reakkreditierungsprozess ein beträchtlicher Ressourcenaufwand. Diesen Aufwand kann die Universität auf Dauer nur vertreten, wenn sich auch eine gewisse positive Entwicklung der Studiengänge erreichen lässt.

Werden die Studiengänge abgeschafft?
Darüber werden, nachdem die Universitätsleitung sich mit der Situation befasst haben wird, die laut Hochschulgesetz zuständigen Gremien entscheiden. Im ersten Schritt entscheidet der Senat über Vorschläge zur Änderung oder Aufhebung eines Studiengangs. Die finale Entscheidung über die Änderung oder Aufhebung eines Studiengangs liegt dann beim Universitätsrat.

Ich studiere bereits in einem der genannten Studiengänge bzw. habe einen Zulassungsbescheid für das kommende Wintersemester. Muss ich mir Sorgen machen, dass ich meinen Master in Passau vielleicht nicht beenden kann?
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Würde ein Studiengang im Laufe der nächsten Jahre aufgehoben, hieße dies zunächst nur, dass sich keine neuen Studierenden mehr einschreiben können. Bereits eingeschriebene Studierende genießen Vertrauensschutz und können somit ihr Studium abschließen. Dieser Vertrauensschutz ist rechtlich abgesichert, er leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Zum Einsatz kam diese Schutzregelung beispielsweise auch bei der Umstellung der Diplom- bzw. Magisterstudiengänge auf das Bachelor-Master-System.

Wenn tatsächlich Studiengänge aufgehoben werden – gibt es diese Fächer dann gar nicht mehr an der Universität?
Im Falle einer Aufhebung einzelner Masterstudiengänge würde die Universität nach Möglichkeiten suchen, die Fächerschwerpunkte in vorhandene größere Studiengänge zu integrieren, so dass diese auch weiterhin gewählt werden können.

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