Meldung Unterstützung für das Auslandspraktikum – Auslandsstipendien

Veröffentlicht von am 19.01.2018, 10:20 | Kommentar

Vorspann: Wenn Sie ein Auslandspraktikum machen möchten oder bereits eines in Aussicht haben, können Sie sich über das Zentrum für Karriere und Kompetenzen für ein Auslandsstipendium bewerben. Frau Daller, die Ansprechpartnerin für Auslandsstipendien, hat die Antworten auf Ihre Fragen. Wir haben mit ihr über die verschiedenen Förderprogramme, die Voraussetzungen dafür und den Bewerbungsvorgang gesprochen.

ZKK: Frau Daller, welche Fördermöglichkeiten gibt es am Zentrum für Karriere und Kompetenzen für Auslandspraktika?

Für Studierende, die ein Auslandspraktikum im europäischen Raum planen, bieten wir die Möglichkeit einer Förderung über das bekannte und beliebte Programm ERASMUS+,  durch welches zuletzt ca. 80 Passauer Studierende pro Jahr für Praktikumsaufenthalte gefördert werden konnten. Für Zielorte außerhalb Europas können Studierende zwischen dem Programm PROMOS mit einer monatlichen Stipendienrate oder einer Bewerbung für einen Fahrtkostenzuschuss über das Programm zur Förderung der Internationalisierung wählen. Darüber hinaus bieten wir noch Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen: Zum einen das DAAD-Kurzstipendium, für Studierende, die ein Praktikum bei einer deutschen Vertretung im Ausland oder einer internationalen Organisation absolvieren; zum anderen vermitteln wir Stipendien des Deutsch-Französischen-Jugendwerks (DFJW) für Passauer Praktikanten in Frankreich. Für Studierende der Informatik haben wir das Förderprogramm IAESTE im Angebot, welches neben der finanziellen Förderung des Lebensunterhalts bezahlte Praktikumsplätze vermittelt.

ZKK: Was sind die Voraussetzungen für ein Stipendium?

Die Voraussetzungen sind je nach Programm unterschiedlich. Daher ist es wichtig, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber vor ihrer Antragsstellung über die verschiedenen Programme informieren und sich für ein geeignetes Förderprogramm bewerben, welches ihrem Zielland und der Art des Praktikumsgebers entspricht. Das Programm ERASMUS+ für den europäischen Zielraum sieht unter anderem eine feste Notengrenze von 2,3 bis mindestens 2,5 vor, während bei den anderen Programmen wie PROMOS (für den außereuropäischen Raum) oder dem Fahrtkostenzuschuss über das Programm zur Förderung der Internationalisierung keine feste Notengrenze vorgesehen ist. Beim DFJW Stipendium ist es entscheidend, dass das Praktikum in einem französischsprachigen Unternehmen abgeleistet wird, die Bewerberin oder der Bewerber unter 30 Jahre und sozial bedürftig ist. Für jedes Stipendienprogramm ist es jedoch erforderlich, dass die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

ZKK: Wie können Studierende sich auf ein Stipendium bewerben?

Sobald Studierende einen geeigneten Praktikumsplatz im Ausland für sich in Aussicht haben, sollten sie sich auf unserer Homepage http://www.uni-passau.de/stipendien-auslandspraktika/ über die verschiedenen Fördermöglichkeiten sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bewerbungsfristen informieren. Vollständige Bewerbungsunterlagen können per Post oder persönlich bei Frau Schachtner im Sekretariat des ZKK im Verwaltungsgebäude der Universität Passau, Innstraße 41, Raum 104 abgegeben werden. Bewerberinnen und Bewerber für das DAAD-Kurzstipendium müssen hingegen keinen Papierantrag beim ZKK abgeben, sondern ihre Unterlagen fristgerecht über das Online-Portal des DAAD hochladen.

ZKK: Können Studierende sich auf mehr als ein Stipendium bewerben?

Studierende sollten sich für ein geeignetes Programm zur Förderung ihres Praktikumsaufenthaltes entscheiden und sich für dieses bewerben. Eine Bewerbung für mehrere Programme ist nicht zulässig, da auch die Förderung eines Praktikumsaufenthaltes durch mehrere Stipendienprogramme nicht zulässig ist. Von Doppelbewerbungen, um die eigenen Chancen zu erhöhen, sollte also abgesehen werden. Von dieser Regel gibt es nur eine Ausnahme innerhalb der Programme: Bewerberinnen und Bewerber von ERASMUS+, welche ein Praktikum in Frankreich an einem französischsprachigen Unternehmen oder einer Einrichtung planen und sozial bedürftig sind, können sich gleichzeitig auch für ein Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks bewerben. Beide Stipendien werden ggf. miteinander verrechnet.
Neben einem Stipendienprogramm können Studierende zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Ausland während des Praktikums auch immer Auslands-BaföG beantragen, wenn die Praktikumszeit mehr als drei Monate umfasst.

Bei Unsicherheiten, welches Stipendienprogramm in Frage kommt oder bei Rückfragen zu den einzelnen Programmen sowie zum Bewerbungsablauf oder den erforderlichen Unterlagen, können die Studierenden sich gerne an mich als zuständige Ansprechpartnerin des ZKK per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Sprechstunde wenden.

Kontakt: Tanja Daller
Tel.: +49 851 509-1423
Tanja.Daller@uni-passau.de
Sprechzeiten: Donnerstags 10-12 Uhr und nach Vereinbarung

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Dieser Artikel wurde verfasst von Zentrum für Karriere und Kompetenzen.

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