Neue Regelungen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken

Veröffentlicht von am 7.04.2018, 17:06 | Kommentar

Neue Informationsseite zum Urheberrecht und Lizenzvarianten in Lernplattformen

Im Zuge des vom Bundestag im Sommer 2017 verabschiedeten Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist am 1. März 2018 die Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft getreten ist. Über die wichtigsten Regelungen sowie aktuelle Fragen und Änderungen dazu können Sie sich auf unseren Internetseiten informieren: www.uni-passau.de/urheberrecht.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Regelungen ab 1. März 2018 auch für die Bereitstellung von Lehrmaterial in den Lernmanagementsystemen wie Stud.IP, ILIAS und Moodle gelten. Beim Einstellen von Dokumenten in Stud.IP müssen Sie nun eine Lizenzvariante auswählen. Die folgenden Lizenzvarianten stehen zur Auswahl:

  • Selbst verfasstes nicht publiziertes Werk
  • CC Werke mit freier Lizenz
  • Nutzungserlaubnis oder Lizenz liegt vor
  • § 60 a UrhG Abbildungen, Artikel aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften, Werke geringen Umfangs (Filme, Musikstücke, Noteneditionen, u.ä.) und vergriffene Werke
  • § 60 a UrhG Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis (z.B. Zeitungs- und Zeitschriftenartikel)

Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung dieser Lizenzvarianten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an urheberrecht@uni-passau.de.

Prof. Dr. Carola Jungwirth
Präsidentin der Universität Passau

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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