Rechtzeitiges Abmelden von ZKK-Veranstaltungen

Veröffentlicht von am 27.10.2021, 22:30 | Kommentar

Bedauerlicherweise steigt die Anzahl der Fälle von unentschuldigtem Fehlen oder zu später Abmeldung bei den Veranstaltungen des Zentrums für Karriere und Kompetenzen (ZKK) an. Die Veranstaltungs-Plätze werden aber dringend benötigt, da es in der Regel lange Wartelisten gibt. Außerdem werden die Veranstaltungen durch Studienzuschüsse finanziert. Wenn Sie unentschuldigt fehlen und deshalb der Platz nicht besetzt werden kann, entsteht auch ein finanzieller Schaden.
Die Universität Passau sieht sich gezwungen, zukünftig derartigem Verhalten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten entgegenzusteuern. Folglich werden ab sofort alle Fälle von unentschuldigtem Fehlen bei einer Veranstaltung des ZKK rechtlich geprüft und ggf. bestehende Schadensersatzansprüche gegen Studierende geltend gemacht.

Wir appellieren daher an Ihre Kollegialität. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Veranstaltung des ZKK doch nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend ab. Dadurch haben Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen die Chance auf eine Teilnahme und juristische Konsequenzen können vermieden werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Dieser Artikel wurde verfasst von Zentrum für Karriere und Kompetenzen.

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