Befreiungsmöglichkeiten des Rundfunkbeitrags

Veröffentlicht von am 4.10.2022, 11:31 | Kommentar

Angesichts der aktuellen Situation und den immer weiter steigenden Neben- und Lebenshaltungskosten, blicken viele Student:innen in Verbindung mit Existenzängsten in das kommende Semester. Ein Rundfunkbeitrag, der dann noch zusätzlich monatlich gezahlt werden muss, lässt die Situation nicht besser aussehen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass für alle Studierende, egal ob wohnhaft in einer eigenen Wohnung, WG oder im Studentenwohnheim, ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen ist.

Doch es gibt die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

In einer WG gibt es die Möglichkeit, den Beitrag durch die Anzahl der Leute, die dort wohnen, zu teilen. Hier muss nur ein volljähriger Bewohner beim Beitragsservice angemeldet sein. Auch BAföG Empfänger:innen haben die Möglichkeit, eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen.

>> Hier finden Sie alle Information zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie häufig gestellte Fragen.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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