Zweiter Heizkostenzuschuss für Studierende wird ausgezahlt
Vor gut einem Jahr hat der Deutsche Bundestag das Heizkostenzuschuss-Gesetz beschlossen. Die automatische Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses an berechtigte Studierende steht nun kurz bevor. Den Zuschuss in Höhe von 345 Euro bekommen Studierende, die im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 wenigstens einen Monat BAföG erhalten haben und nicht bei den Eltern wohnen. Die Auszahlung beginnt ab dem 29.03.2023. Informationen zum Thema finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Stichwörter: BAföG, Studium, ZuschussKategorie(n): Studium
Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.
Letzte Kommentare