Hochschulwahl: Noch bis 15. Mai Wahlvorschläge einreichen!

Veröffentlicht von am 12.05.2023, 10:27 | Kommentar

Wir möchten Sie an dieser Stelle kurz erinnern, dass Sie noch bis zum 15. Mai 2023 um 16:00 Uhr Wahlvorschläge beim Wahlamt der Universität Passau einreichen können. Die Vorlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge, sowie weitere Informationen zu den Hochschulwahlen 2023 finden Sie auf der Webseite des Wahlamtes. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Zudem möchten wir Sie auf die Möglichkeit zur Änderung des Wahlrechts hinweisen: Sie können Ihre bestehende Fakultäts- Zuordnung Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können. Bei Zuordnung eines Studiengangs zu mehreren Fakultäten sind die Studierenden grundsätzlich in derjenigen Fakultät Mitglieder, der die Durchführung des Studiengangs obliegt. Studierende, die in mehreren Fakultäten studieren, treffen in der Regel bei der Immatrikulation die Wahl, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sie können jedoch Ihre bestehende Zuordnung im Wählerverzeichnis bis zu dessen Schließung durch schriftlichen Antrag an das Wahlamt – Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau – oder durch die Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an wahlamt@uni-passau.de ändern. Das Formular „Antrag auf Änderung des Wahlrechts“ können Sie der Webseite des Wahlamts unter dem Reiter „An welcher Fakultät bin ich wahlberechtigt?“ entnehmen.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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