Soforthilfe für studierende Mütter: Hildegardis-Verein vergibt bis Jahresende zinslose Darlehen

Veröffentlicht von am 6.11.2024, 10:57 | Kommentar

Der Hildegardis-Verein bietet studierenden Müttern bis zum Jahresende eine unbürokratische und zeitnahe finanzielle Unterstützung an. Mit einem Soforthilfedarlehen von bis zu 3.000 Euro möchte der Verein Frauen mit Kind(ern) im Studium oder bei anderen Qualifizierungsvorhaben gezielt entlasten. Die Bewerbungen auf die zinslosen Darlehen werden in einem bewährten, beschleunigten Verfahren geprüft und bewilligt. Eine Antragstellung ist noch bis zum 15. November 2024 möglich. Seit seiner Gründung im Jahr 1907 fördert der Hildegardis-Verein Frauen über alle Fachrichtungen hinweg und unabhängig von ihrer Nationalität.
 
Studierende Mütter sind in der Mehrfachverantwortung für Studium und Kindererziehung oft besonders herausgefordert – auch finanziell, weil die Zeit für Nebenjobs begrenzt ist und staatliche Hilfen nicht immer ausreichen. „Uns ist es wichtig, für eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu ermutigen und Studentinnen gezielt zu unterstützen. Mit den zinslosen Darlehen hoffen wir, dass sich Studentinnen auf ihr Studium mit Kind konzentrieren können, ohne durch finanzielle Sorgen belastet zu sein“, erklärt Birgit Mock, Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins.
  
Bewerbungsverfahren und Benefits
Voraussetzung für das Soforthilfedarlehen ist ein schlüssiges Qualifizierungsziel sowie ein nachweisbarer, dringender Finanzbedarf. Interessierte Bewerberinnen reichen ein Anschreiben, ihren Lebenslauf, Zeugnisse, eine Immatrikulationsbescheinigung sowie einen ausgefüllten Bewerbungsbogen ein, der die finanzielle Situation und den Bedarf verdeutlicht und die Vereinbarkeitssituation schildert.
  
Alle Bewerberinnen, denen ein Darlehen bewilligt wird, profitieren von einem generationenübergreifenden Netzwerk und den Angeboten des Hildegardis-Vereins. Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt wahlweise in monatlichen Raten von 500 Euro oder als Einmalzahlung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2024. Weitere Hinweise zum regulären Bewerbungsverfahren mit Förderbeträgen bis zu 10.000 € und einer Bewerbungsfrist am 31.12.2024 finden sich auf der Webseite.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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