Studienkosten von der Steuer absetzen
Bereits heute können die Kosten eines Studiums als Sonderausgaben oder als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So können beispielsweise die Ausgaben für ein Zweitstudium aus beruflichen Gründen als Werbungskosten abgesetz werden. Auch wenn die Studierenden vorher eine Berufsausbildung absolviert haben, dürfen Sie Kosten für das Studium geltend machen. In allen anderen Fällen d …
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