Studienkosten absetzen lohnt sich

Veröffentlicht von am 14.11.2013, 20:48 | Kommentar

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel vom 8. Oktober 2013 berichtet, lohnt es sich durchaus, Studienkosten von der Steuer abzusetzen.

Für Studierende, die direkt nach dem Abitur im Wintersemester ihr Erststudium angefangen haben, bedeutet das: Belege sammeln und jährlich eine Steuererklärung machen.

Dies gilt aber nicht nur für die Bachelor-Erstsemester. Auch wer schon in einem höheren Semester ist oder sein Erststudium schon hinter sich hat, kann noch etwas tun: Mindestens vier Jahre rückwirkend kann man die entstandenen Kosten bei der Lohnsteuererklärung als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, also rückwirkend bis zum Jahr 2009.

Die Mühe lohnt sich. Erst einmal werden die angefallenen Kosten als Verlust bescheinigt. Später, wenn man als Berufsanfänger dann eigenes Geld verdient, muss man weniger Einkommenssteuer zahlen.

Was es bei der Steuererklärung zu beachten gilt:

Auf der ersten Seite des Mantelbogens die „Feststellung des verbleibenden Verlustvotrags“ ankreuzen. Die Studienkosten als vorab entstandene Werbungskosten auflisten. Darunter fallen alle Kosten, die für die Ausbildung anfallen bzw. angefallen sind. Das sind unter anderen gezahlte Studiengebühren, Kosten für Nachhilfe, Bibliotheken, die Aufnahme eines Bildungskredites sowie die Kosten für das Arbeitszimmer: Schreibtisch, Bücher, Drehstuhl, Fotokopien usw. Auch PCs können abgeschrieben werden. Zu den Kosten zählen auch Fahrten zur Uni, Verpflegungsmehraufwendungen und Studienreisen.

Für kleines Geld können sich Studierende vom Lohnsteuerhilfeverein beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen. Es lohnt sich!

Auch wenn das Finanzamt nach Einreichung die Werbungskosten nicht anerkennt, sollte der Studierende Einspruch einlegen und auf das Revisionsverfahren beim BFH mit Aktenzeichen VI R 8/12 verweisen. Die Steuerklärung ruht dann, bis das BFH entscheiden hat.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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