Regelungen zur Raumresevierung für Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebs

Veröffentlicht von am 10.06.2014, 14:57 | Kommentar

Da es immer wieder Rückfragen zur Raumvergabe für Sonderveranstaltungen gibt, möchten wir im Blog über die aktuell gültige Regelung informieren:

Die Universität hat den unmittelbaren Auftrag, Räumlichkeiten für die Lehre zur Verfügung zu stellen und sieht sich seit einigen Semestern diesbezüglich bekanntermaßen vor eine große Herausforderung gestellt. Aufgrund des begrenzten Raumangebotes werden bei der Vorlesungsplanung derzeit Zeitspannen von Montag bis Donnerstag bis 20:00 Uhr und länger, am Freitag bis 16:00 Uhr, vorgesehen.

Die Universitätsleitung hatte daher entschieden, dass die Reservierung von Räumen für Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebs während der genannten Kernzeiten nicht möglich ist. Während der Vorlesungszeit stehen von Montag bis Donnerstag erst ab 20:00 Uhr Räume für Sonderveranstaltungen zur Verfügung. In besonders wichtigen Fällen (z. B. wegen Anreise auswärtiger Referenten), kann ausnahmsweise ab 18:00 Uhr begonnen werden. Am Freitag können ab 16:00 Uhr Räume bereitgestellt werden, Samstag und Sonntag ganztägig.

Wir bitten um Verständnis für die Regelung und um Berücksichtigung bei Ihrer Planung.

 

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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