„Nicht sämtliche Nutzer unter Generalverdacht stellen“: Interview mit Prof. Dr. Heckmann zur Frage ob Google in Deutschland E-Mails überwachen darf

Veröffentlicht von am 8.08.2014, 13:40 | Kommentar

Das richtige Ziel mit den falschen Mitteln anstreben. Warum sich eine mögliche Überwachung des Emailverkehrs durch Google ebenso wie die Verhängung von Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet sind, erklärt Professor Dr. Heckmann Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes im Interview mit dem NDR.  Seiner Meinung nach lasse sich eine Überwachung, die sämtliche Nutzer unter Generalverdacht stellt, weder mit dem deutschen noch mit dem europäischem Rechtsverständnis vereinbaren.

Der ca. 5-minütige Beitrag kann unter www.ndr.de kostenlos im Internet abgerufen werden.

 

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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