Nachtrag zum Statement des Präsidenten vom 20. Januar 2015

Veröffentlicht von am 28.01.2015, 13:18 | Kommentar

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

In meinem Statement anlässlich der Protestversammlung am 20. Januar 2015 im Audimax habe ich versucht, die komplexe Gesamtsituation zu erklären und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Leider habe ich dabei einzelne Zusammenhänge verkürzt dargestellt. Es tut mir sehr leid, dass dadurch bei manchen Zuhörern der Eindruck entstanden ist, die Philosophische Fakultät bzw. ihre Fakultätsleitungen hätten ihre Aufgaben nicht korrekt erledigt. Selbstverständlich war und bin ich nicht dieser Meinung und habe dies auch bei verschiedenen Gelegenheiten vertreten.

Ich habe mich bei der Philosophischen Fakultät, ihrem Fakultätsvorstand und den Dekanen der vergangenen Jahre für meine unglücklichen Formulierungen entschuldigt. Auch hier im Blog möchte ich einige zentrale Punkte richtigstellen:

  • Aus verschiedenen Gründen stand der Philosophischen Fakultät wie auch den anderen Fakultäten im Jahr 2014 weniger Geld aus Studienzuschüssen zur Verfügung als zuvor. Daher war zu befürchten, deutlich weniger der bestehenden Mitarbeiterverträge als bisher um ein weiteres Jahr verlängern bzw. weniger neue Verträge schließen zu können. Die Universitätsleitung hatte beschlossen, den verfügbaren Studienzuschussmitteln zunächst weitere Mittel (als Kredit) hinzuzufügen, um angesichts der stark angestiegenen Studierendenzahlen annähernd so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanzieren zu können wie vorher. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat sie die Rückzahlung dieses Kredits verlangt und dafür einen Zeitraum von zwei Jahren festgesetzt (Sitzung der Universitätsleitung am 14.10.2014). Diese Rückzahlung muss aus den vorhandenen Mitteln erfolgen und reduziert damit die 2015 und 2016 verfügbare Summe zusätzlich. Es ist also eine Diskrepanz zwischen wünschenswerter Planung und tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten entstanden, deren Ursache nicht eine falsche oder ungenaue Berechnung seitens der Philosophischen Fakultät ist. Die Philosophische Fakultät hat in den vergangenen Jahren und auch dieses Mal genau gerechnet und das Ergebnis dieser Berechnungen bei ihren Planungen in korrekter Art und Weise berücksichtigt.
  • Die Philosophische Fakultät hat keine Verträge geschlossen, die sie nicht mehr bezahlen kann. Die dafür zuständige Zentrale Universitätsverwaltung würde Verträge ohnehin nicht abschließen, wenn die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stünden. Es ist vielmehr so, dass die Philosophische Fakultät mit der vorgelegten Kalkulation zur Studienzuschussverwendung gerade deutlich gemacht hat, dass weniger Verträge geschlossen werden könnten, wenn es bei den zugewiesenen Mitteln aus Studienzuschüssen bliebe. Ein entsprechendes Schreiben hat die Dekanin der Philosophischen Fakultät am 19. Dezember 2014 an den Präsidenten gerichtet.
  • Die Universitätsleitung hat sich in ihrer Sitzung am 13. Januar 2015 mit der Situation, insbesondere mit dem Schreiben der Dekanin vom 19. Dezember 2014, befasst. Das Protokoll hält dazu fest, dass die Universitätsleitung einem „Schuldenerlass“ skeptisch gegenüber steht und nachdrücklich empfiehlt, ein stärker belastungsbezogenes Verteilungssystem einzuführen. Laut Protokoll wurde aber auch beschlossen, dass weitere Gespräche über Optionen zum Ausgleich des Defizits geführt werden sollen. Die Empfehlung der Universitätsleitung, ein stärker belastungsbezogenes, parameterorientiertes Verteilungssystem einzuführen, wurde in meinem Statement etwas verkürzt und daher missverständlich als Forderung nach einem transparenten Vergabesystem kommuniziert. Die Verteilung der Studienzuschussmittel wurde selbstverständlich stets in dem dafür zuständigen Studienzuschussvergabegremium der Philosophischen Fakultät offen diskutiert. Die gefassten Beschlüsse wurden dokumentiert und der Universitätsleitung als Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die Empfehlung der Universitätsleitung bleibt unabhängig davon bestehen, schon deshalb, weil es ja nicht allein um die Mitarbeiterverträge, sondern auch um die Betreuung der Studierenden geht. Die Philosophische Fakultät hat bereits mit der Erarbeitung eines eigenen Modells darauf reagiert. Ich bin sicher, dass ein vertretbarer Kompromiss gefunden werden kann, wenn wir uns gemeinsam darum bemühen.
  • Die Tatsache, dass die Universität Passau einen sehr großen Teil der Studienzuschüsse zur Finanzierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsetzen muss, ist wesentlich dadurch begründet, dass hier gravierende Engpässe bestehen, die durch die gestiegenen Studierendenzahlen noch deutlicher hervortreten. Die Universitätsleitung konnte den betroffenen Fakultäten in der Vergangenheit durch gezielte Maßnahmen zwar temporär Unterstützung bieten. Auch die aktuellen Stellen- und Mittelzuweisungen durch die bayerische Staatsregierung tragen zur Entspannung der Lage bei. Dennoch bleibt festzuhalten, dass weiterhin mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt werden, um Betreuungsverhältnisse zu erzielen wie sie an den anderen staatlichen bayerischen Universitäten zu finden sind. Dies gilt für die gesamte Universität, insbesondere für die Philosophische Fakultät.
  • Die in manchen Beiträgen geäußerte Behauptung, ich oder die Universitätsleitung könne frei über die Verteilung der Studienzuschussmittel entscheiden, ist nicht zutreffend:
    • Die Verwendung der insgesamt der Universität Passau zur Verfügung stehenden Studienzuschüsse und ihre Verteilung auf die Fakultäten wird von dem dafür zuständigen Zentralen Vergabegremium diskutiert und als Vorschlag an die Universitätsleitung beschlossen. In dem Zentralen Vergabegremium sind Mittelbau und Studierende vertreten (siehe Studienzuschusssatzung). Das Zentrale Vergabegremium berät über die Zuteilung von Studienzuschussmitteln für zentrale Aufgaben, beispielsweise Sprachenzentrum und Zentralbibliothek, und die Verteilung der verbleibenden Mittel auf die Fakultäten. Die von dem Zentralen Vergabegremium erarbeiteten Vorschläge werden der Universitätsleitung zur Beschlussfassung vorgelegt.
    • Die Verwendung der den Fakultäten zugeteilten Studienzuschussmittel wird von dem jeweiligen Studienzuschussvergabegremium diskutiert und als Vorschlag beschlossen. In den Fakultätsvergabegremien sind stets Mittelbau und Studierende vertreten, so auch an der Philosophischen Fakultät. Die von den Studienzuschussgremien der Fakultäten erarbeiteten Vorschläge bedürfen der Zustimmung der Universitätsleitung.
    • In der Regel werden die Entscheidungen auf beiden Ebenen im Konsens getroffen und umgesetzt.
  • Es ist nicht zutreffend, dass die Studienzuschussmittel gegenüber den Zusagen der Staatsregierung gekürzt worden seien, wie in der SZ vom 22. Januar 2015 berichtet worden ist. Es erfolgte eine volle Kompensation der im Jahre 2013 abgeschafften Studienbeiträge. Während die Studienbeiträge jedoch proportional mit der Anzahl der Studierenden wuchsen, ist dies bisher bei den Studienzuschüssen nicht der Fall. Die Studienzuschüsse entsprechen dem Niveau der Studienbeiträge im Jahr 2012 und sind seither nicht erhöht worden. Damit hat die Tatsache, dass in Passau die Studierendenzahl seit 2012 um ca. 2000 Studierende gestiegen ist, bisher keinen Einfluss auf die Studienzuschusssumme.

Auch wenn hierdurch nicht alle Engpässe beseitigt werden können, so zeichnen sich doch auch erfreuliche Entwicklungen ab:

  • Bei der Einführung der Studienzuschüsse kam es durch den neuen Rhythmus der Einnahmen über ein Quartal hinweg zu einem Einnahmenausfall. Weil unsere Universität ihre Einnahmen aus Studienbeiträgen stets zeitnah zur Verbesserung der Studienbedingungen ausgegeben hat, konnte sie diesen Ausfall nicht aus noch vorhandenen Studienbeitragsmitteln ausgleichen und musste diesen Betrag gegenüber den ursprünglichen Planungen in den Jahren 2013 und 2014 einsparen. Diesen Rückstand infolge der Turnusverschiebung haben wir inzwischen aufholen können.
  • Die Staatsregierung hat in Form einer Presseerklärung am 21. Januar 2015 festgestellt, dass die Universität Passau im Doppelhaushalt 2015/2016 deutlich mehr Mittel für den Betrieb von Forschung und Lehre erhalten wird. Auch die Studienzuschusssumme werde erhöht. Im Rahmen der Fortführung des Programms Technik Plus im Jahr 2015 erhalte die Universität Passau außerdem 12 weitere Stellen.
  • Nach gültiger Planung der Universitätsleitung sollen aus den im Jahr 2015 neu hinzukommenden Technik Plus Stellen unter anderem zwei neue Lehrstühle an der Philosophischen Fakultät eingerichtet werden.

Abschließend möchte ich noch Folgendes betonen: Alle unsere Fakultäten, alle unsere Fächer, alle unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind uns wertvoll und tragen essentiell zu unserem Erfolg und unserer Zukunftsfähigkeit bei. Ein Diskurs über die Wertigkeit der verschiedenen an der Universität Passau angesiedelten Fächer und Fakultäten hilft uns in keiner Weise, unsere Probleme zu lösen. Ich hoffe, dass ich mit diesen Feststellungen Irritationen und Unklarheiten beseitigen konnte, und danke allen, die sich an einem konstruktiven Dialog beteiligen.

Burkhard Freitag, Präsident der Universität Passau

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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