Werbung an der Universität Passau mit Flyern und Bannern

Veröffentlicht von am 16.10.2015, 19:10 | Kommentar

Die Universität Passau ist bestrebt, Werbemaßnahmen nur in einem verträglichen Maße zu dulden. Sie wird dabei insbesondere vom Studierendenparlament unterstützt, das die Verantwortlichen des Studentenwerkes und dessen zugehörigen Dienstleistungsservice Campus Direkt sowie die Universitätsverwaltung aufgefordert hat, nur maßvolle Werbeaktionen zuzulassen.

Die Angehörigen der Universität Passau werden es Ihnen danken! Bitte beachten Sie deshalb folgende Regeln:

1. Verteilen von Flyern

Das Verteilen von Flyern ist

  • nach Freigabe der pdf-Vorlage vor(!) der Druckvergabe durch das Referat IV/3
  • innerhalb der Gebäude nur an den vorgesehenen Ausstellern
  • nicht innerhalb der Hörsäle / Seminarräume und auch nicht an deren Ein- und Ausgängen
  • innerhalb der Mensa, allerdings nicht an den Ein- und Ausgängen, nur mit Genehmigung der Fa. Campusdirekt gestattet.

Grundsätzlich gilt: Verteilung von Flyern auch mit Genehmigung nur in Maßen!

2. Nutzung von Bannerplätzen und des Übergangs Nikolakloster-Philosophicum (Durchlauferhitzer) Genehmigung durch das Referat IV/3 nach schriftlicher Anfrage unter Vorlage des Entwurfs des Banners.

3. Radio-Werbung über www.campuscrew-passau.de

Allgemein gilt:

4. Auf dem Campus dürfen nur Veranstaltungen an der Universität beworben werden und keine aktive Werbung für Veranstaltungen von Lokalen, Gasthäusern, Diskotheken, u.ä. gemacht werden. Ausnahme: Die universitäre Veranstaltung (nicht das Fest zu der Veranstaltung!) findet in einer Lokalität außerhalb des Campus statt (z.B. Poetry Slam, Semesterkonzert des Studierendenorchesters).

5. Werbung für kommerzielle Zwecke auf dem Unigelände ist unzulässig.
Ausnahme: Innerhalb der Räumlichkeiten des Studentenwerks mit Genehmigung der Fa. Campus- direkt.

6. Auf dem gesamten Campus und in den Räumen des Studentenwerks ist es generell untersagt zu werben für: Finanzdienstleistungen / Drucken und Kopieren / Informationstechnologie / Reiseverkehr.

7. Die Werbung für Veranstaltungen von – auch kulturellen – Veranstaltungen der Hochschulgruppen darf nicht der Bewerbung von Lokalen, Gaststätten, Diskotheken u.ä. dienen.

Weitere Informationen:

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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