Informationen zur Nutzung der Studierendentiefgarage

Veröffentlicht von am 10.04.2017, 22:45 | Kommentar
Alle parkberechtigten Studierenden deren Semesterwohnsitz außerhalb des Stadtgebiets Passau liegt
und nicht mehr als 90 km von der Grenze des Stadtgebiets Passau entfernt ist können nun über das entsprechende Formular die Parkberechtigung für die Studierendentiefgarage Innstraße 27/29 online beantragen.
Studierende, die nicht parkberechtigt sind, können auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen eine Parkberechtigung erhalten. Hierzu ist das Servicebüro-Liegenschaften persönlich zu kontaktieren.
Ein Ausnahmefall liegt insbesondere bei Schwerbehinderten vor, deren Mobilität eingeschränkt ist, sowie bei Studierenden, die ein Kind pflegen und erziehen, das behindert ist oder zum Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ab dem Sommersemester 2017 ist die Zufahrt zur Studierendentiefgarage Innstraße 27/29 nur noch mit dem Parkschein für Studierende möglich.
  • Die Einfahrt ohne Parkschein wird nicht gestattet.
  • Sollten Fahrzeuge ohne Parkschein in der Studierendentiefgarage abgestellt werden, so wird die Parkberechtigung sofort entzogen.
  • Durch den Erhalt einer Parkberechtigung für die Studierendentiefgarage Innstraße 27/29 besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen auf der Fahrbahn oder in Halteverbotszonen ist verboten.
  • Bei Überlastung der Studierendentiefgarage Innstraße 27/29 muss auf kostenpflichtige Parkplätze im Stadtgebiet ausgewichen werden.

Hier geht es zum Online-Formular für die Parkberechtigung.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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