Parkberechtigung für die Studierendentiefgarage

Veröffentlicht von am 16.05.2017, 18:48 | Kommentar

Während der Vorlesungszeit sind in der Studierendentiefgarage, Innstraße 27/29 (WIWI/ZB), nur Studierende zufahrtsberechtigt, deren Semesterwohnsitz

  • außerhalb des Stadtgebiets Passau liegt und
  • nicht mehr als 90 km von der Grenze des Stadtgebiets Passau entfernt ist.

Nur Studierende mit einer Parkberechtigung und einer freigeschalteten CampusCard haben freie Zufahrt. Um diese zu erhalten, müssen Sie die Parkberechtigung und die Freischaltung für die CampusCard per Online-Formular beim Servicebüro Liegenschaften beantragen.

Zufahrt nur noch mit Parkschein möglich

Ab dem Sommersemester 2017 ist die Zufahrt zur Studierendentiefgarage Innstraße 27/29 zusätzlich nur noch mit einem gültigen Parkschein für Studierende möglich. Damit soll Missbrauch vermieden werden: Es wird sichergestellt, dass nur Studierende, die eine Berechtigung erhalten haben, die Tiefgarage nutzen, und die Parkplätze nicht unrechtmäßig belegt werden. Auch können über den Parkschein bei Unfällen oder anderen Vorfällen (nicht angezogene Handbremse, Licht brennt) die Parkberechtigten ermittelt werden, was zu einer schnellen Klärung beitragen kann.

Ihren Parkschein können Sie sich online über das HISQIS-Portal herunterladen. Wie das geht, zeigt Ihnen unsere Anleitung. Den Parkschein müssen Sie jederzeit gut sichtbar im Auto anbringen (z. B. an der Windschutzscheibe). Die Einfahrt ohne Parkschein ist nicht gestattet. Sollten Fahrzeuge ohne Parkschein in der Studierendentiefgarage abgestellt werden, so wird die Parkberechtigung entzogen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um Unfälle zu vermeiden, weisen wir Sie außerdem darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Fahrbahn oder in Halteverbotszonen verboten ist.

Weitere Informationen zum Parken in der Studierendentiefgarage

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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