Diskussion zum neuen Urheberrechtsgesetz

Veröffentlicht von am 23.07.2017, 23:05 | Kommentar
Diskussion zum Urheberrecht

Foto: Müller

Die Juso Hochschulgruppe Passau hatte am 19.7.17 zu einem Gespräch in die Library Lounge der Universität Passau zur Neuregelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte nach §52 a Urheberrecht mit Herrn Christian Flisek (MdB, Mitglied im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz) eingeladen. In der von Dr. Michael Weigl (Lehrstuhl für Politikwissenschaft) moderierten Veranstaltung ergab sich vor dem Hintergrund des kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)“ eine gut besuchte und spannende Diskussion.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2017 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet. Es wird am 1. März 2018 in Kraft treten und reformiert die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung (sogenannte Schrankenregelungen). Die derzeit noch geltenden Regelungen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der Wissenschaft im  digitalen Zeitalter.

Team Urheberrechtsdiskussion

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Unter dem Motto „Bildungsfreundliches Urheberrecht – was ändert sich für Universitäten?“ ergab sich eine lebhafte Diskussion, die Fragen der Sicherung der Urheberrechte der Verfasser, die Verwertungsbedingungen der Verlage (der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen das Gesetz vorzugehen) und die Auswirkungen auf das Angebot wissenschaftlicher Bibliotheken zum Inhalt hatte.

Bisher stark umstrittenen Regelungen – wie etwa zu den Elektronischen Semesterapparaten (§ 52a) und Elektronischen Leseplätzen (§ 52b) sind gestrichen worden. Gerade bei den Semesterapparaten gab es bis zuletzt Auseinandersetzungen um einen Rahmenvertrag mit der VG Wort, der von einer Einzelerfassung von elektronischen Dokumenten ausging und von den Hochschulen nicht akzeptiert wurde.

Das neue Gesetz schafft nun übersichtliche, einfach verständliche und leicht auffindbare Regelungen für Nutzerinnen und Nutzer aus Bildung, Wissenschaft und Forschung und passt das Urheberrecht an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung an.

Wesentliche Bestimmungen des Gesetzes sind:

  • 60c UrhG gestattet, für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung grundsätzlich bis zu 15 (ursprünglich waren 25 % avisiert, das konnte jedoch in den Koalitionsverhandlungen nicht durchgesetzt werden) Prozent eines Werkes zu nutzen; für die eigene wissenschaftliche Forschung wird die Vervielfältigung von 75% eines Werkes erlaubt.
  • 60d UrhG regelt erstmals das sogenannte Text- und Data Mining. Mit dieser Methode können großer Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Tonaufnahmen) automatisiert ausgewertet werden.
  • 60e UrhG enthält verschiedene Erlaubnisse für Bibliotheken. So dürfen sie beispielsweise Werke aus ihrem Bestand digitalisieren und ihren Nutzern anbieten – 10 % eines Werkes dürfen dann pro Sitzung auch ausgedruckt werden.

Auch wenn im Detail noch Abstimmungen notwendig sind – so muss noch geklärt werden, was bis zum 1. März 2018 rechtlich möglich ist – die beschlossene Neuregelung des Urheberrechts dient Bildung und Wissenschaft. Das Gesetz ist vorerst auf 5 Jahre befristet.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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