Einschränkungen des Sportbetriebs durch Hubschraubereinsätze

Veröffentlicht von am 11.10.2017, 16:05 | Kommentar

Im Falle eines schweren Unfalls ist jeder froh, wenn so schnell wie möglich Hilfe eintrifft. Da besonders manchmal aufgrund der Schwere der Verletzungen der Weg in die entsprechende Klinik mit dem Rettungswagen zu lange dauern würde und die Strapazen für den Patienten oder die Patientin zu groß werden würden, wird stattdessen ein Rettungshubschrauber eingesetzt. Damit dieser ohne Gefahren landen kann, existiert in der Regel ein speziell eingerichteter Hubschrauberlandeplatz. Befindet sich der Hubschrauber dann kurz vor der Landung, kündigt er sich durch optische (wie Rundumleuchten) und akustische Signale an. Damit keine umstehenden Personen verletzt werden können, müssen diese bei Ertönen bzw. Sichten dieser Warnsignale unverzüglich den Gefahrenbereich verlassen.

Vom 4. Oktober 2017 bis 24. November 2017 ist auf dem Basketballplatz des Sportzentrums ein Behelfslandeplatz für Rettungshubschrauber eingerichtet. Hier gelten selbstverständlich die gleichen Regeln beim Erscheinen des Hubschraubers und den Aufforderungen der Rettungskräfte ist sofort Folge zu leisten, bis der Einsatz beendet und die Sportanlage wieder freigegeben ist. Der weitere Krankentransport erfolgt dann per bereitstehendem Rettungswagen.

Weiterhin ist es der Fall, dass die Außenjalousien bei der Landung am Gebäude IT-Zentrum/International House zwangsläufig hochgefahren werden, damit dort keine Beschädigungen entstehen können. Nach Beendigung der Rettungsaktion werden diese wieder freigegeben.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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