Wichtige Informationen für schwangere Studentinnen und Studentinnen mit bis zu 12 Monate alten Babys

Veröffentlicht von am 17.10.2018, 08:00 | Kommentar

Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz: Auch schwangere und stillende Studentinnen genießen nun den vollen Mutterschutz. Das Referat Gleichstellung informiert und berät Sie.

Baby in einem KinderwagenUm Ihren Schutz als schwangere Studentin oder Studentin mit einem bis zu 12 Monate alten Baby sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Damit die Universität Passau ihren Pflichten nachkommen und Sie über die Regelungen während Ihrer Schwangerschaft und den 12 Monaten nach Geburt Ihres Kindes informieren kann, ist es notwendig, dass Sie sich im Referat Gleichstellung melden (familienservice@uni-passau.de).

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Meldung Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit sowie Ihren Rechten während des Mutterschutzes finden Sie auf der Webseite des Referats Gleichstellung.

Ansprechpersonen bei Fragen zum Mutterschutz und/oder der Vereinbarkeit von Familie und Studium: Frau Marie-Helene Wünsch und Dr. Claudia Krell

Referat Gleichstellung
Innstraße 39, JUR, Raum 010 und 011
Tel.: +49(0)851/509-1026 oder -1023
E-Mail: familienservice@uni-passau.de
Webseite: www.uni-passau.de/familie

 

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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