Wichtige Information zur Überprüfung der 3G-Regel

Veröffentlicht von am 16.09.2021, 11:53 | Kommentar

Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 auch an Hochschulen nur Personen in geschlossene Räume aufhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regel“). Die Universität Passau ist verpflichtet, dies zu überprüfen.

Ab dem 20. September müssen Studierende und externe Gäste daher damit rechnen, dass sie auf dem Campus um die Vorlage ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises gebeten werden. Unser Sicherheitspersonal prüft sowohl digital per App („CovPassCheck-App“) als auch analog (Impfausweis, Genesungsnachweis, Testnachweis in Papierform). Zusätzlich wird stets auch der Lichtbildausweis überprüft (bei Studierenden genügt der Studierendenausweis). Gerne können Sie diese Information auch weitergeben.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

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