Versammlung der studentischen Beschäftigten am 22 April um 19 Uhr
Die TVStud-Initiative Passau und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lädt alle studentischen Beschäftigten herzlich zu einer Versammlung ein am Montag, dem 22. April, u m19 Uhr im Hörsaal 1 des Philosophicums ein.
Bei der Veranstaltung möchten wir uns mit zwei wichtigen Themen beschäftigen: der schuldrechtlichen Vereinbarung aus dem Tarifvertrag der Länder und dem Umgang mit Tarifflucht an der Universität Passau.
Die schuldrechtliche Vereinbarung bedeutet, dass alle studentischen Beschäftigten seit dem Sommersemester 2024 mehr Lohn (mindestens 13,25 Euro) und eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr haben müssen.
Tarifflucht bedeutet, dass Studierende in der Verwaltung zu Mindestlohn beschäftigt werden, obwohl sie ggf. Anspruch auf tarifvertragliche Vergütung hätten. Es wird über Möglichkeiten informiert, wie Betroffene die Vergütung rückwirkend einfordern können.
Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem AStA/Sprecher*innen-Rat und dem Personalrat der Universität Passau durchgeführt. Bei der Veranstaltung werden zudem Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaft Bunds (DGB) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft anwesend sein.
Stichwörter: AStA, ewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), TVStud-Initiative Passau, Veranstaltung, VersammlungKategorie(n): Veranstaltungen
Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.
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