Ab 10. Juni wieder normaler Lehrbetrieb

Veröffentlicht von am 5.06.2013, 13:55 | 14 Kommentare

Ab 10. Juni wird wieder normaler Lehr- und Prüfungsbetrieb an der Universität Passau möglich sein. Der Dienstbetrieb wird am 6. Juni wieder aufgenommen, damit gilt für die Beschäftigten Dienstpflicht.Die Bibliothekslesesäle sind ab morgen bei eingeschränktem Betrieb wieder geöffnet und können von Studierenden genutzt werden. Details zu Prüfungen, Regelungen für Beschäftigte etc. entnehmen Sie bitte den unten stehenden FAQs. Im Blog unter http://blog.uni-passau.de informieren wir laufend auch zur Zugangssituation der einzelnen Universitätsgebäude.

Finden die Prüfungen nächste Woche statt?

Grundsätzlich können alle Prüfungen regulär stattfinden. Studierende, die in KW 24, also zwischen 10. Juni und 16. Juni akademische Prüfungen (also nicht schriftliche Staatsexamensprüfungen) haben und in der laufenden Woche wegen des Hochwassers in ihrer Prüfungsvorbereitung beeinträchtigt sind, sollten sich möglichst umgehend mit ihren Prüfern in Verbindung setzen. In diesen Fällen wird über das weitere Vorgehen individuell entschieden, Termine können verschoben werden. In diesem Fall sind die Prüferinnen und Prüfer gebeten, dass Prüfungssekretariat einzubinden. Dies Regelung gilt ausdrücklich auch für mündliche Staatsprüfungen.

Wird der Termin der Praktikumsanmeldungen im Institutsgebäude, die für diese Woche geplant waren, verschoben oder wird ein Ausweichraum gesucht?

Wir gehen derzeit davon aus, dass der Termin verschoben wird  – wir informieren Sie an dieser Stelle umgehend, sobald ein neuer Termin feststeht oder es einen Ausweichraum gibt.

Update: Die Praktikumsanmeldungen, die zwischen 3. und 13. Juni angesetzt waren, werden aufgrund des Hochwassers jeweils um eine Woche verschoben. (Stand 5.6.2013, 15:00 Uhr)

Was bedeutet eingeschränkter Betrieb der Bibliothekslesesäle?

Die Lesesäle sind zugänglich und können genutzt werden. Eingeschränkter Betrieb bedeutet, dass zum Beispiel bei Computerausfällen kein Support geleistet werden kann, oder dass Buchtransporte vom/zum Magazin nicht durchgeführt werden können, da unsere Techniker und Hausmeister gerade an anderen Stellen im Noteinsatz sind.

Wird die vorlesungsfreie Zeit aufgrund des Veranstaltungsausfalls eine Woche nach hinten verschoben?

Grundsätzlich nicht. Pflichtveranstaltungen finden nur im bayernweit geltenden Vorlesungszeitraum statt. Freiwillige Veranstaltungen können in individueller Absprache auch in die vorlesungsfreie Zeit verschoben werden.

Welche Hinweise und Regelungen gelten für die Aufnahme des Dienstbetriebs für Beschäftigte am 6. Juni?

Es muss weiterhin mit Einschränkungen gerechnet werden: Kein Lehrbetrieb bis einschl. 9. Juni, erschwerter Zugang zu Gebäuden und Räumen, Schmutz.

Die Mitarbeiter/innen des nichtwissenschaftlichen Personals sind grundsätzlich zur Aufnahme der Arbeit am 6. Juni 2013 verpflichtet, können aber weiterhin bei Bedarf Freizeitausgleich oder Urlaubstage nehmen. In diesem Falle sind die Vorgesetzten zu informieren. Es kann sein, dass in einzelnen Gebäuden (Institutsgebäude, KT), der Strom noch nicht funktioniert. Wir gehen davon aus, dass dies bis morgen früh behoben ist. Wir informieren später am Abend über den aktuellen Stand.

Update: Der Strom in der KT funktioniert  (Stand 5.6.2013, 15:52 Uhr). 

Die Mitarbeiter/innen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals können in Abstimmung mit ihrer/ihrem Vorgesetzten in dieser Woche Heimarbeit leisten. Sollte Ihnen dies möglich sein, wird empfohlen von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.

14 Kommentare

  • Johannes Peter says:

    Hallo,
    Ist bekannt, ob die Uni-Kindergrippe dann morgen auch wieder normal offen hat?
    Danke schonmal für alle Infos,
    Johannes Peter

    • Sehr geehrter Herr Peter,

      ich habe Ihre Anfrage per mail ans Studentenwerk weitergeleitet. Telefonisch konnte ich leider niemanden erreichen. Sobald ich etwas höre, gebe ich hier Bescheid.
      Die Passauer Schulen bleiben laut Auskunft der Stadt bis inkl. Freitag geschlossen. Leider ist nicht erwähnt, ob dies auch die Kitas betrifft.

      Viele Grüße

      Birgit Schwenger

    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerks nehmen morgen Ihre Arbeit ebenfalls wieder auf. Daher gehen wir davon aus, dass die Krabbelstube normal geöffnet sein wird. Leider konnten wir heute niemanden mehr für eine offizielle Bestätigung erreichen.

  • Ozan Caglar says:

    Weiß jemand, wann die Ersatztermine für die Klausuren an diesem Wochenende bekannt gegeben werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    Ozan Caglar

  • Julia Priller says:

    Ich habe mir über die Wochenendverleihe Bücher abgegeben! Komme morgen jedoch absolut nicht an die Uni und hab keine andere Möglichkeit diese Woche die Bücher an die Bib zu bringen! Ist es ein Problem wenn ich diese Bücher erst nächste Woche zurückbringe?

  • Marion Voggenreiter says:

    Ich habe eine Frage zur Praktikumsanmeldung für Grund- und Hauptschule:
    Heißt die Verschiebung, dass die Anmeldung zum studienbegleitenden Praktikum nächste Woche stattfindet und die zum pädagogisch-didaktischen Praktikum dann in der Woche vom 17. – 20. Juni? Oder findet die Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum wie geplant statt und die Anmeldung zum studienbelgeitenden Praktikum dann in der Woche vom 17. – 20. Juni?
    Leider konnte ich beim Praktikumsamt selbst niemanden erreichen.
    Vielen Dank schon in Voraus!

    • Hallo Frau Voggenreiter,

      morgen sollten Sie die Kolleginnen und Kollegen vom Praktikumsamt wieder erreichen können, die Ihnen bei Ihrer Frage sicher weiterhelfen können.

      Ich bitte um Ihr Verständnis, dass Sie heute vermutlich niemanden erreichen konnten, da die Universität noch geschlossen war.

      Viele Grüße

      Birgit Schwenger

  • Irene Kögl says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    natürlich kenne ich die Notwendigkeiten, die hinter diesen Hinweisen bezüglich der Dienstpflicht stehen. Ich muss allerdings gestehen, dass diese Hinweise bei vielen MitarbeiterInnen auf Unverständnis gestoßen sind, zumal leider ein paar ganz wesentliche Punkte nicht erwähnt werden. Bitte verstehen Sie die nachfolgenden Punkte als Ergänzungsvorschläge:

    1) Ad Informationsschreiben: „Sehr geehrte Angehörige der Universität, ich hoffe Ihnen allen geht es gut. Die Universitätsleitung möchte Sie bei Ihnen allen für Ihren Einsatz bedanken und wünscht jedem Kraft und Durchhaltevermögen für die nächsten Tage….“

    2) Ad Dienstbetrieb I: „Der Dienstbetrieb wird ab 06. offiziell wieder aufgenommen. Selbstverständlich verstehen wir, dass dies insbesondere für alle jene, die vom Hochwasser direkt oder indirekt betroffen sind, schwierig zu realisieren ist und haben vollstes Verständnis, wenn Sie aufgrund von Aufräumarbeiten ihrer Dienstpflicht in diesem Falle ausnahmsweise nicht in vollem Maße gerecht werden können.

    3) Ad Dienstbetrieb II: „Aufgrund der nach wie vor schwierigen Verkehrslage möchten wir alle Universitätsangehörige bitten, nach Möglichkeit nicht an die Universität zu fahren, um insbesondere die anhaltenden Aufräumarbeiten mit schwerem Gerät nicht zu behindern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Irene Kögl

  • Sehr geehrte Frau Kögl,

    bei Fragen zur Dienstpflicht wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

    Freundliche Grüße

    Birgit Schwenger

  • Ulrike Oerterer says:

    Sehr geehrte Frau Kanzlerin, sehr geehrter Herr Präsident,
    dem Kommentar von Frau Kögl vom 5. Juni kann ich aus vollstem Herzen zustimmen, so diplomatisch hätte ich es nicht formulieren können.
    Was ich in Ihren ganzen Schreiben schmerzlich vermisse, ist irgendein Wort an die Betroffenen. Es ist ja sehr wahrscheinlich, dass auch unter den Universitätsbeschäftigten vom Hochwasser Betroffene sind.
    Angesichts dieser Tatsache und der nach wie vor extremen Hochwasserlage finde ich es gelinde gesagt sehr ungebracht, lapidar und ohne zu differenzieren ab dem 06.06. für alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufnahme des Dienstbetriebs einzufordern. Ich denke, dass Betroffene nach Ende der „Aufräumungsarbeiten“, was im Einzelfall den Verlust des halben oder sogar des kompletten Hausrates bedeuten kann, nach den Wiederinstandsetzungsarbeiten und der Wiederbeschaffung ihren Erholungsurlaub dringend brauchen um wieder zu Kräften zu kommen.
    Die Universität Passau könnte hier als großer Arbeitgeber durchaus großzügiger mit der Einforderung der Dienstpflicht umgehen und hätte z.B. auch, wie es das bischöfliche Ordinariat getan hat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten können, anstelle ihrer beruflichen Tätigkeit in dieser Woche die Aufräumarbeiten vor Ort – im Sinne einer Nachbarschaftshilfe – zu unterstützen.
    Siehe
    http://www.bistum-passau.de/aktuelle-meldungen/5/6/2013/bischoefliches-ordinariat-stellt-mitarbeiter-fuer-hochwasser-hilfe-frei-

    In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Entscheidung bezüglich der Dienstpflicht noch ein bisschen differenzieren könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrike Oerterer

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