Neues Mutterschutzgesetz seit 01.01.2018 auch für Studentinnen
Studieren mit Kind – gar nicht so einfach. Damit auch die werdenden oder jungen Mütter, die noch studieren, bestmöglich unterstützt werden, gilt seit 01.01.2018 das neue Mutterschutzgesetz. Dieses erlaubt auch schwangeren und stillenden Studentinnen vollen Mutterschutz, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer universitären Veranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Beispielsweise …
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