Wichtige Information zur Überprüfung der 3G-Regel
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 auch an Hochschulen nur Personen in geschlossene Räume aufhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regel“). Die Universität Passau ist verpflichtet, dies zu überprüfen.
Ab dem 20. September müssen Studierende und externe Gäste daher damit rechnen, dass sie auf dem Campus um die Vorlage …
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