Bayerisches Studienbeitragsdarlehen: Änderungen der Darlehensbedingungen
Zum Wintersemester 2012/2013 ändert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Darlehensbedingungen zur Aufnahme des Bayerisches Studienbeitragsdarlehen.
Insgesamt umfassen die Änderungen drei Punkte. Eine Anhebung der Einkommensgrenze, bis zu der die Rückzahlungsverpflichtung kostenfrei gestundet werden kann (auf 500 Euro für Alleinstehende und 535 Euro für alleinverdienende Verheirateten sowie 485 Euro für jedes Kind eines Darlehensnehmers). Die Minderung …
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